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Entwurf zu Spielapparategesetz

Vor kurzem wurde der Entwurf über eine Änderung des Spielapparategesetzes zur Begutachtung versandt. Veranstaltungsgesetz | Spielapparategesetz

Dieser liegt bis Freitag, 1. September 2006 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf. Während dieser Frist kann jeder Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.

In dem Entwurf wird das Mindestalter des Bewilligungswerbers an das Volljährigkeitsalter angeglichen. Für die Überwachung des Spielbetriebes muss zukünftig ein Stellvertreter benannt werden. Die Beschränkung auf drei Spielapparate pro Betreiber wird aufgehoben, wobei die Beschränkung auf drei Spielapparate pro Betriebsstätte beibehalten wird.

Der Gesetzentwurf ist auch unter der Internetadresse www.vorarlberg.at abrufbar.

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