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Entwarnung: Namen bei Klingeln und Postkästen dürfen bleiben

Die Namen dürfen bleiben.
Die Namen dürfen bleiben. ©APA/Herbert Neubauer
Am Donnerstag gab die EU-Behörde Entwarnung. Die Namen müssen nicht von den Klingeln und den Postkästen entfernt werden.
Namensschilder bei Gemeindebauten verboten

Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die EU-Datenschutzverordnung Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Ein Sprecher der EU-Behörde erklärte am Donnerstag in Brüssel, die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht. Sie erfordere auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt würden. Anderslautende Behauptungen seien “einfach falsch”.

Namen dürfen bleiben

Zuständig für die Auslegung der Datenschutzverordnung seien die nationalen Datenschutzbehörden. In Wien war die Debatte durch die Beschwerde eines Gemeindebaumieters über seinen Namen an der Gegensprechanlage entstanden. “Wiener Wohnen” kündigte deshalb vergangene Woche an, bis Jahresende die Namensschilder bei allen rund 2.000 Gemeindebauten durch neutrale Bezeichnungen mit Top-Nummern zu ersetzen. Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung 63 gelangte nämlich zur Erkenntnis, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoße.

Diese Pflicht der Geheimhaltung betrifft nach der Überzeugung österreichische Datenschützer auch private Vermieter und Genossenschaften. Die ARGE Daten wies darauf hin, dass Verbot der Kenntlichmachung ohnehin schon seit 1980 bestehe. Seit Mai 2018 seien jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft.

“Wiener Wohnen” setzt Austausch durch

“Wiener Wohnen” setzt trotz Entwarnung der EU-Kommission den Austausch der Namensschilder durch Top-Nummern auf den Klingelbrettern der Gemeindebauten fort. “Es stimmt, es ist nicht explizit verboten, aber wir brauchen trotzdem die Zustimmung der Mieter, dass wir die Daten verarbeiten dürfen, und die haben wir nicht”, begründete ein Sprecher das Vorgehen am Donnerstag auf APA-Anfrage.

(APA/Red)

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