AA

Entscheidung über U-Haft im Fall Erich Rebasso

Die beiden Männer werden derzeit von russischen und österreichischen Kriminalisten verhört.
Die beiden Männer werden derzeit von russischen und österreichischen Kriminalisten verhört. ©APA/Sujet
Die beiden in Moskau festgenommenen mutmaßlichen Entführer werden derzeit von russischen und österreichischen Kriminalisten verhört. Noch am Donnerstag soll die U-Haft verhängt werden.
Zwei Festnahmen in Moskau
Lösegeld gefordert
Ermittlungen führen nach Russland
Anwalt in Wien offenbar entführt

Während vom Entführungsopfer nach wie vor jede Spur fehlt, sind die Kriminalisten möglichen weiteren Tatbeteiligten auf den Fersen. So stamme etwa die via E-Mail übermittelte Lösegeldforderung nicht von den beiden Festgenommenen persönlich, man gehe aber davon aus, dass sie von Hintermännern versandt wurde. “Von wem, weiß man noch nicht definitiv, aber es gibt Spuren und Vermutungen”, hielt sich Polizei-Sprecher Roman Hahslinger bedeckt.

Zur Zeit hielten sich drei heimische Ermittler – einer vom Landeskriminalamt, zwei vom Bundeskriminalamt – in Moskau auf, die auch bei den Verhören anwesend seien. Wie lange sie bleiben, sei noch ungewiss.

Zwei Verdächtige auf Überwachungsvideo

Ob die beiden Verdächtigen etwas mit dem Anlagebetrug zu tun hätten, in den vor einigen Jahren der Name des Anwalts verwickelt und bei dem 25 bis 30 Privatanleger um je 50.000 bis 60.000 Euro geprellt worden waren: “Ja”, so Hahslinger. Welche Rolle sie dabei gespielt haben, sei jedoch unklar.

“Sie haben zugegeben, was aufgrund der Ermittlungen unumstößlich war; dass sie in Wien waren und dass sie das Auto ausgeborgt haben”, so der Polizei-Sprecher. Es handelt sich somit um jene beiden Personen, die auf dem Überwachungsvideo in der Parkgarage sowohl im Mercedes als auch in dem Mietwagen saßen. Hahslinger: “Wir gehen davon aus.”

Erich Rebasso wird nach wie vor vermisst – mehr Hintergründe zu dem Fall.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Entscheidung über U-Haft im Fall Erich Rebasso
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen