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Entschädigung für Bahnreisende auch bei Verspätung durch höhere Gewalt

Auch wenn höhere Gewalt Grund für die Verspätung ist, steht Fahrgästen eine Entschädigung zu.
Auch wenn höhere Gewalt Grund für die Verspätung ist, steht Fahrgästen eine Entschädigung zu. ©AP
Auch wenn schwierige Wetterverhältnisse oder ein Streik Grund für eine Verspätung sind, müssen Bahnreisende in Zukunft eine Entschädigung erhalten. Ein neues Urteil zur Fahrpreisentschädigung für Bahnreisende bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt liegt vor.
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Die Rechtsansicht des Europäischen Gerichtshofs ist, dass Bahnreisenden bei Verspätungen über 60 Minuten ein Teil des Fahrpreises erstattet werden muss, auch wenn die Verspätung durch höhere Gewalt entstanden ist (z. B. schwierige Wetterverhältnisse oder Streiks).

Nach einer Beschwerde der ÖBB beim Verwaltungsgerichtshof ersuchte dieser den Europäischen Gerichtshof aufgrund der unklaren Rechtslage um eine Vorabentscheidung. Zu klären war unter anderem, ob Bahnunternehmen auch bei Verspätungen zahlen müssen, die durch höhere Gewalt wie starken Schneefall oder Gewitter verursacht werden.

Entschädigung für Bahnreisende

Der Europäische Gerichtshof veröffentlichte am 26. September sein Urteil in diesem Rechtsstreit. Er stützt den von der Schienen-Control vertretenen Standpunkt, dass die Verspätungsentschädigung bei höherer Gewalt nicht ausgeschlossen werden darf. Die Fahrgäste haben dadurch einen noch umfassenderen Entschädigungsanspruch ab einer Verspätung von 60 Minuten.

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