Entlastung und Erholung für pflegende Angehörige
Teilnehmen kann, wer – bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse versichert ist, – seit mindestens einem halben Jahr eine zu pflegende Person der Pflegestufe 3 oder höher betreut, – mit der zu pflegenden Person verwandt ist. Dazu zählen neben der Verwandtschaft in gerader Linie Ehegatten, Lebensgefährten, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, Geschwister, Schwager und Schwägerinnen sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern.
Hilfsangebote wie der Pflegeurlaub sind wichtige Signale, um den zurzeit noch erfreulich hohen Anteil häuslicher Pflege zu sichern, sagt Landesrätin Schmid: “Es muss unser gemeinsames Anliegen sein, der gesellschaftlichen Entwicklung durch Unterstützung, Entlastung und Information der pflegenden Angehörigen entgegenzuwirken.”
Auch 2014 sollen pflegende Angehörige sich im “Rossbad” Krumbach erholen können. Es sind wieder zehn Turnusse geplant. Die Antragsformulare für die Urlaubsaktion gibt es bei der Vorarlberger Arbeiterkammer (für nähere Auskünfte: Evelyne Kaufmann, Telefon 050/258-4216, E-Mail evi.kaufmann@ak-vorarlberg.at) und in jeder VGKK-Servicestelle.
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OTS0050 2013-09-06/09:47