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Energiekostenzuschuss für Firmen: Anträge ab heute möglich

Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher soll der Energiekostenzuschuss die steigenden Preise abfedern.
Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher soll der Energiekostenzuschuss die steigenden Preise abfedern. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Ab heute, dem 29. November 2022 können Unternehmen, die besonders von den hohen Preisen betroffen sind, den Energiekostenzuschuss beantragen.

Voraussetzung für die bis 15. Februar 2023 mögliche Antragstellung war eine Voranmeldung. Aber das Ministerium prüfe derzeit eine mögliche Nachfrist. Aktuell seien 86.867 Voranmeldungen im aws-Fördermanager eingelangt.

Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Über den Energiekostenzuschuss sollen energieintensive Unternehmen 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 abgegolten bekommen. Als energieintensiv würden jene Unternehmen eingestuft, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium seien Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung sei in einem Stufenprogramm geregelt, ab der Stufe 2 werde nur mehr Strom und Erdgas gefördert.

Auszahlung erfolgt auf vorgelegten Unterlagen

Die Auszahlung erfolge auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Und je nach Förderstufe würden zwischen 2.000 Euro und 50 Mio. Euro ausgezahlt. Aktuell werde an einem Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen gearbeitet. Insgesamt stünden 1,3 Mrd. Euro für die Förderung bereit.

Außerdem werde an einer Lösung für den Zeitraum ab Oktober 2022 gearbeitet. Dabei werde über eine mögliche Verlängerung des Energiekostenzuschusses oder eine Lösung, die sich am deutschen Modell der Strom- und Gaspreisbremse orientiert, diskutiert.

Energiekostenzuschuss: Start für die Antragsstellung

"Nachdem wir das Unternehmensenergiekostenzuschuss-Gesetz im Parlament beschlossen haben und die Genehmigung der Förderrichtlinie durch die Europäische Kommission vorliegt, kann nun heute die Antragsstellung des Energiekostenzuschusses starten. Damit federn wir für Unternehmerinnen und Unternehmer den Anstieg der Energiekosten ab und stellen als eines der ersten Länder in Europa eine weitere wichtige Unterstützungsmaßnahme in Zeiten massiv gestiegener Energiepreise bereit, im Rahmen derer schon in nächster Zeit die ersten Auszahlungen erfolgen können", so Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP).

(APA/Red)

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