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Elsner von Richterin mit Ordnungsstrafe bedroht

Die gereizte Stimmung zwischen dem angeklagten Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner und Richterin Claudia Bandion-Ortner ist heute, Mittwoch, Vormittag, in der Verhandlung neuerlich eskaliert.

Nach zwei scharfen Wortwechseln drohte die Richterin Elsner sogar mit der Verhängung einer Ordnungsstrafe nach der Strafprozessordnung (StPO). Nach einer Verhandlungspause wegen einer bevorstehenden Zeugeneinvernahme erklärte Elsner dann, nach Rücksprache mit seinem Anwalt Wolfgang Schubert wolle er sich entschuldigen, dass er zu “heftig” gewesen sei, legte aber gleich wieder nach.

Er sei schließlich der einzige Angeklagte in Haft, monierte Elsner, und “bei einer Haftverhandlung haben Sie argumentiert, ich würde eine Krankheit erfinden, die keiner kennt”, obwohl er von Sachverständigen medizinisch begutachtet werde. “Wir nehmen das zur Kenntnis”, registrierte die Richterin die Entschuldigung und die neuen Ausführungen Elsners. Elsner sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft.

Ein zuvor abgehaltener heftiger Wortwechsel war in Folge einer Befragung durch die Richterin zu Details einer Investition der BAWAG in Japan erfolgt. Er könne sich nicht an Details erinnern, sagte Elsner, und empörte sich dann über die Art der Befragung: “Das geht so nicht”, rügte Elsner die Richterin. “Sie sind vielleicht 39 oder 40 Jahre alt”, er selber über siebzig, meinte der Angeklagte zur Richterin, “während Sie abgetanzt haben, habe ich hart gearbeitet”, 2003 sei er in Pension gegangen, er sei “geistig und körperlich erschöpft”. “Gewöhnen Sie sich einen anderen Ton an, Sie sind hier vor Gericht”, mahnte die Richterin und entrüstete sich nun selber über Elsner, “So kann’s nicht gehen.” Das fand auch Elsner, der mehrmals erklärte, “So kann’s nicht gehen, Frau Rat.” “Ich habe lange genug Geduld mit Ihnen gezeigt”, warnte die Richterin den Angeklagten. “Herr Elsner, Aus jetzt!” unterbrach sie ihn schließlich.

Als Ordnungsstrafe droht Elsner der “Rausschmiss”: Bei ungeziemendem Verhalten kann ein Angeklagter durch Beschluss des Gerichts vorübergehend oder dauerhaft aus dem Gerichtssaal verwiesen werden, die Verhandlung würde ohne ihn – allerdings mit seinem Anwalt – fortgesetzt. Dies wurde etwa beim Briefbombenbauer Franz Fuchs so durchgeführt, wegen anhaltender Schimpftiraden fand die Verhandlung großteils ohne ihn statt.

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