Das hat das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Böhm Montagnachmittag entschieden.
Die Bawag werde auf den Zivilrechtsweg verwiesen und müsse die Kosten des Verfahrens tragen, sagte Böhm bei der Urteilsverkündung im Wiener Straflandesgericht. Seine im Jahr 2000 ausgezahlte Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Mio. Euro hatte Elsner in seine Privatstiftung Gambit eingebracht und damit eine Villa in Südfrankreich gekauft. Das Vermögen ist seit dem Bawag-Prozess gesperrt.
Die Bawag hatte als Subsidiaranklägerin Elsner wegen schweren Betrugs bei der Pensionsabfindung angeklagt, weil die Staatsanwaltschaft auf eine erneute Anklage Elsners verzichtet hatte. Dieser hatte schon wegen Untreue im ersten BAWAG-Prozess rechtskräftig die Höchststrafe von zehn Jahren Haft bekommen, von der er viereinhalb Jahre abgesessen hatte, bis er 2011 für haftunfähig erklärt worden war. (APA)