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Einsichtnahme Strafregister: Vorarlberger Forderung wird erfüllt

Die Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt in Einträge in das Strafregister, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben ist, wird erweitert. Dies sieht die vorliegende Novelle zum Strafregistergesetz nun vor. Damit wird eine Vorarlberger Forderung erfüllt, stellt Landeshauptmann Markus Wallner im heutigen (Dienstag, 31. Jänner) Pressefoyer fest: "Gerade bei diesem Thema hat Kinderschutz absolute Priorität."


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OTS0157 2012-01-31/12:28

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