Einsichtnahme Strafregister: Vorarlberger Forderung wird erfüllt
Die Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt in Einträge in das Strafregister, wenn der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben ist, wird erweitert. Dies sieht die vorliegende Novelle zum Strafregistergesetz nun vor. Damit wird eine Vorarlberger Forderung erfüllt, stellt Landeshauptmann Markus Wallner im heutigen (Dienstag, 31. Jänner) Pressefoyer fest: "Gerade bei diesem Thema hat Kinderschutz absolute Priorität."
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg
Tel.: 05574/511-20141 Fax: 05574/511-920196
mailto:presse@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/presseHotline: 0664/625 56 68, 625 56 67
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0157 2012-01-31/12:28