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Einklagbarkeit von Wahlversprechen

Das BZÖ will konkrete Wahlversprechen einklagbar machen. Eine entsprechende Forderung stellte am Sonntag Bündnischef Peter Westenthaler in einer Aussendung auf.

Als Pönale für die „schuldigen“ Politiker wäre etwa die Leistung sozialer Arbeit vorgesehen.

Um Bundeskanzler zu werden, habe SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer unter anderem die Abschaffung der Studiengebühren, die Abbestellung der Eurofighter, 500 Euro Entlastung pro Jahr für die Menschen sowie eine Pflegeoffensive versprochen. Jetzt sei er Bundeskanzler und die Studiengebühren blieben, die Eurofighter kämen, die Menschen würden belastet statt entlastet und das Pflegegeld werde ebenfalls nicht erhöht, empörte sich Westenthaler. Der BZÖ-Chef kündigte deshalb eine Gesetzesinitiative des BZÖ an, derzufolge es in Zukunft in Österreich möglich sein soll, gebrochene Wahlversprechen einzuklagen: „Politiker müssen sich auch vor Gericht verantworten, wenn sie konkrete Wahlversprechen so offenkundig nicht einhalten, wie dies Gusenbauer derzeit tut“, so Westenthaler. Als Konsequenz der Verurteilung eines Politikers fordert er je nach Schwere des Delikts die Zahlung einer spürbaren Pönale an karitative Organisationen bzw. die Ableistung von sozialen Diensten.

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