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Einbrüche in rund 1.300 Keller in Wien verübt: Hohe Haftstrafen für Diebes-Duo

Die beiden Rumänen hatten rund 1.300 Kellerabteile in Wien aufgebrochen.
Die beiden Rumänen hatten rund 1.300 Kellerabteile in Wien aufgebrochen. ©APA (Sujet)
Rund 1.300 Kellereinbrüche sollen zwei Männer aus Rumänien in den letzten Jahren in Wien verübt haben. Dafür fassten sie am Landesgericht am Freitag vier Jahre und drei Monate sowie drei Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit vier Jahren und drei Monaten bzw. drei Jahren für die beiden Angeklagten hat das Landesgericht Wien am Freitag einen Schlussstrich unter eine beispiellose Einbruchsserie gezogen. Die beiden Rumänen, 35 und 29 Jahre alt, hatten rund 1.300 Kellerabteile in der Bundeshauptstadt aufgebrochen.

Laut Staatsanwalt Bernhard Mascha gibt es laut Kriminalstatistik seit 2004 keine derart hohe Faktenlage. Während die beiden Beschuldigten ihre Strafe annahmen, war der Ankläger nicht damit einverstanden. Er erklärte Strafberufung. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Cousins verübten 1.300 Kellereinbrüche in Wien

Die beiden Cousins waren seit Ende 2016 zur Tat geschritten, bei rund der Hälfte der Fakten war der Jüngere dabei. Als dieser nach einer vorübergehenden Verhaftung des Hauptangeklagten kalte Füße bekam, machte der 35-Jährige zunächst alleine weiter, bis er seinen Schwiegervater als Helfer rekrutierte. Dieser wurde dafür in einem abgetrennten Verfahren bereits im Vorjahr zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Die beiden Angeklagten waren voll geständig, auch wenn sie sich wegen der Vielzahl an Fakten nicht an jeden einzelnen Einbruch erinnern konnten. Als Motiv nannten beide ihre angebliche Drogensucht, von der jedoch bei der Polizei zunächst nicht die Rede war. Auch hatten weder die abgehörten Telefongespräche noch die Hausdurchsuchungen auch nur irgendeinen Hinweis auf den behaupteten Kokain- und Marihuanakonsum ergeben.

Angeklagte waren geständig

Der 35-Jährige hatte tagsüber die Häuser ausgekundschaftet, bevor man nachts zur Tat schritt. Mit einem Postschlüssel gelangte man in die Objekte, drang in die Keller ein, wo man mit Taschenlampen zu erkennen versuchte, bei welchen Abteilen es sich lohnen würde, die Schlösser mit einem Seitenschneider zu knacken. Abgesehen hatten es die Rumänen u.a. auf Werkzeug, Fahrräder und Spirituosen. Aber auch Waschmittel ließen die beiden mitgehen.

Der Ältere hatte ein regelrechtes Abnehmernetz aufgebaut. Was die Hehler nicht wollten, stellte er mit einem gefakten Facebook-Account auf die Seite “Rumänen in Wien”, wo die zusammengestellten “Pakete” für jeweils 250 Euro reißenden Absatz fanden. Die gut gehenden Geschäfte wurden im Juli 217 kurz unterbrochen, als der 35-Jährige auf frischer Tat ertappt wurde. Da ihm aber zunächst keine weiteren Fakten nachgewiesen werden konnten, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt und machte im Gegensatz zu seinem Komplizen weiter. Im August war jedoch auch damit Schluss, da einerseits die DNA- und Werkzeugspuren des Seitenschneiders ausgewertet waren, aber auch ein Hehler einen entsprechenden Tipp gegeben hatte.

Kellereinbrüche machen 16 Prozent der Einbrüche 2017 aus

Inkriminiert waren ein Gesamtschaden von 388.000 Euro in Bezug auf den 35-Jährigen und 221.000 Euro hinsichtlich des Cousins, was eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren für den Älteren ermöglicht hätte. Ein Gutachten kam jedoch insgesamt auf einen Schätzwert zwischen 99.500 und 352.00 Euro, je nach dem Zeitwert der entwendeten Gegenstände, von denen jedoch kaum genaue Informationen vorlagen. Im Zweifel musste man einen niedrigeren Wert von unter 300.000 Euro annehmen, was einen geringeren Strafrahmen zwischen sechs und fünf Jahren bedeutete.

Der Staatsanwalt sprach von einem “osteuropäischen Verbrecherclan” und verlangte aus generalpräventiven Gründen eine hohe Strafe. Die 1.300 Fakten wären 16 Prozent der im Vorjahr in Wien verübten Kellereinbrüche. “Und das obwohl sie bereits im August festgenommen wurden.”

500 Zeugen geladen

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Beatrix Hornich wertete u.a. die Geständnisse als mildernd, jedoch eine Vorstrafe wegen Raubes gegen den Haupttäter als erschwerend. Ebenso zuungunsten der Angeklagten sprachen die Gewerbsmäßigkeit sowie die enorme Zahl an Fakten. Die Richterin sprach von einem Paradebeispiel für Kriminaltourismus. Besonders verwerflich sei beim 35-Jährigen, dass dieser nach seiner Verhaftung ungeniert weitergemacht habe.

Von den etwa 500 geladenen Zeugen und Opfern hatte die Mehrzahl die Ladung aufmerksam gelesen, in der die Richterin ihr Erscheinen als “weder notwendig noch sinnvoll” bezeichnet hatte. Hornich machte den dennoch Gekommenen deutlich, dass bei den Angeklagten, die die Ansprüche der Geschädigten anerkannt hatten, nichts zu holen sein werde. Lediglich ein Lottogewinn der Rumänen könnte daran etwas ändern.

(APA/Red)

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