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Einbrecher richtete sich Glücksspiellokal in Wiener Wohnung ein

Ein Mann brach in eine Wohnung ein und betrieb dort ein Glücksspiellokal.
Ein Mann brach in eine Wohnung ein und betrieb dort ein Glücksspiellokal. ©APA/GEORG HOCHMUTH
An Dreistigkeit mangelte es einem Einbrecher nicht: Er tauschte die Schlösser einer Wohnung in Wien-Favoriten aus und richtete sich dort ein Glücksspiellokal ein. Der rege Betrieb ließ die Nachbarn hellhörig werden.

Die Finanzpolizei hat Anfang Juli in Wien-Favoriten ein illegales Glücksspiellokal ausgehoben, das ein Einbrecher in einer aufgebrochenen Wohnung betrieben hatte.

Der Wohnungsmieter verbüßt derzeit eine Haftstrafe in der Justizanstalt Stein. Er hatte seinen Bruder gebeten, gelegentlich nach dem Rechten zu sehen. Als dieser bemerkte, dass das Schloss zur Wohnung ohne sein Wissen ausgetauscht worden war, alarmierte er die Polizei.

Illegales Glücksspiellokal in Wiener Wohnung entdeckt

Diese stellte fest dass die Wohnung von einem Einbrecher gekapert worden war und als illegale Spielstätte missbraucht wurde, gab das Finanzministerium am Mittwoch in einer Aussendung bekannt. Beim Öffnen der Wohnung fand die Polizei ein Glücksspielgerät in der Kochnische und ein Cash-Center für Aus- und Einzahlungen im Badezimmer. Die beiden eingeschalteten und betriebsbereiten Geräte wurden von der Finanzpolizei beschlagnahmt.

Wie sich durch Befragen der Nachbarn herausstellte, herrschte seit einigen Wochen reger Betrieb in der illegalen Glücksspielstätte. Die Nachbarn gaben auch die entscheidenden Hinweise, die zur Ausforschung des Tatverdächtigen führten. Gegen den Betreiber, ein tschetschenischer Staatsangehöriger, wurde Anzeige nach dem Glücksspielgesetz eingebracht, auch strafrechtliche Folgen sind zu erwarten.

"Dieser Fall zeigt einmal mehr die Dreistigkeit, mit der die Betreiber illegaler Glücksspiellokale mittlerweile vorgehen. Gerade deshalb wird die Finanzpolizei weiterhin hart durchgreifen, um die illegale Glücksspielszene weiter zurückzudrängen", kommentierte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) den Fall per Aussendung.

(APA/Red)

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