AA

Ein gemeinsames Parkpickerl für die Westbezirke Wiens gefordert

Ein gemeinsames Parkpickerl für die Westbezirke wäre nur im Falle einer Gesetzesänderung möglich.
Ein gemeinsames Parkpickerl für die Westbezirke wäre nur im Falle einer Gesetzesänderung möglich. ©APA
Derzeit wird in 15 Wiener Bezirken ein Parkpickerl benötigt - jeweils ein eigenes. Die Bezirksvorsteher von Penzing, Ottakring und Hernals haben nun vorgeschlagen, dass Parkpickerl auch bezirksübergreifend gültig sein sollten und wünschen sich ein gemeinsames Parkpickerl für die Westbezirke. Ganz neu ist der Vorschlag nicht.

“Wir wollen ein gemeinsames Parkpickerl, das in allen Bezirken außerhalb des Westgürtels gültig ist”, verkündeten Andrea Kalchbrenner, Franz Prozop und Ilse Pfeffer am Donnerstag im Interview mit der Tageszeitung Österreich. Und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou müsse ihnen dabei entgegenkommen.

Vorschlag für gemeinsames Parkpickerl

Der Vorschlag für ein gemeinsames Parkpickerl ist jedoch nicht neu. Wie Manfred Juraczka von der ÖVP am Donnerstag im Interview mit VIENNA.AT berichtete, habe es von seiner Partei einen ähnlichen Vorschlag bereits vor Monaten gegeben. Damals hieß es, dass man mehrere Bezirke zu Zonen, wie etwa einer West-Zone, zusammenfassen könnte und es dann auch entsprechend gemeinsame Parkpickerl geben könnte. Schließlich sollen die Leute keinen Nachteil dadurch haben, wenn sie ihre Kinder im Nachbarbezirk zur Schule gehen oder sie dort einkaufen gehen wollen, so Juraczka.

Ausweitung in den Westbezirken fix

Auch wenn jetzt die Forderung nach einem gemeinsamen Parkpickerl besteht, ändert diese jedoch nichts an der geplanten Ausweitung der Kurzparkzonen in den Westbezirken. Diese ist fix beschlossen. Um allerdings ein bezirksübergreifendes Parkpickerl zu ermöglichen, bedarf es einer Gesetzesänderung.

Alle Informationen zur Parkraumbewirtschaftung in Wien finden Sie in unserem Special.
(SVA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Ein gemeinsames Parkpickerl für die Westbezirke Wiens gefordert
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen