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Ein "Energie-Pickerl" für Häuser

Feldkirch - "Energieausweis-Lehrgang" der Bauinnung: Schon ab nächstem Jahr gibt’s ohne Gebäudeausweis keine Benützungsbewilligung mehr.

Wohnungen/Gebäude einerseits so kräftig „ökologisieren“ und energetisch effektuieren, dass der EU-Gebäuderichtlinie und den gemäß dieser Vorgabe harmonisierten österreichischen Bauordnungen Genüge getan ist; Wohnraum andererseits aber auch künftig für Käufer und Mieter leistbar halten: Zur Gratwanderung zwischen diesen zwei Forderungen sehen sich Baumeister, Zimmerer, Techniker, Bauträger und Architekten angehalten, seit der Landtag letzte Woche die Novellierung des Baugesetzes beschloss.

Und damit für jedes Haus die Erstellung eines Energieausweises, mit dem Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und CO2-Ausstoß eines Gebäudes transparent gemacht werden, vorschrieb. Thomas Peter, Geschäftsführer der Innung Bau in der Wirtschaftskammer, dazu auf Anfrage: „Um die erwähnten Verantwortlichen mit den künftig gültigen Standards vertraut zu machen, haben wir bereits für Juni einen dreitägigen ,Energieausweis-Lehrgang’ an unserer Bauakademie im WIFI Hohenems ausgeschrieben. Mit 16 Anmeldungen ist dieser Kurs schon ausgebucht, wir müssen garantiert noch mehrere Folgeschulungen anbieten.“

Baumeister, Bauträger & Co. sollten hier so umfassend wie nur möglich informiert werden – hat doch Wohnbau-LR Manfred Rein bereits „angedroht“, die Höhe der Wohnbauförderung ab 2008 von Höhe und Ausmaß der bei einem Gebäude umgesetzten Öko-Standards abhängig zu machen und ohne Erfüllung zumindest von Öko-1-Auflagen überhaupt keine öffentliche Förderung mehr zu gewähren. Peter: „Theoretisch könnte ein besser betuchter Bauherr zwar sagen, ich pfeife auf die Landeswohnbauförderung und baue dafür ohne Öko-Zwänge – das wird aber trotzdem nicht mehr spielen, denn ohne Gebäudeausweis, dessen Bestandteil der Energieausweis ist, gibt es ab 2008 auch keine Benützungsbewilligung mehr.“

Hintergrund all dieser Verschärfungen ist wie gesagt die EU-Gebäuderichtlinie, die seit 1. 1. 2006 einen Energieausweis für Gebäude vorschreibt, freilich mit drei Jahren Übergangsfrist bis 1. 1. 2009. Teil der Gebäuderichtlinie ist die Ökologie-Richtline, die jenen Energieausweis definiert, den der Landtag letzte Woche beschlossen hat. Seine Umsetzung erfolgt im Rahmen der Bautechnikverordnung. Peter: „Man kann also davon ausgehen, dass in spätestens drei, vier Jahren jedes Gebäude über ein ,energetisches Pickerl’ verfügen muss – es verkörpert für Mieter wie Käufer von Objekten/Wohnungen eine objektive Vergleichsgrundlage.“

Frage an den Experten: Könnte hier vor lauter Öko-Hysterie nicht das Kind mit dem Bad ausgeschüttet werden, indem wir einst zwar die „ökologisiertesten“ Wohnungen weit und breit haben, diese aber so teuer wurden, dass sie kein normaler Mensch mehr zahlen kann? Peter: „Die Bauwirtschaft selbst gibt immer wieder zu bedenken, dass zwar energieeffizient, aber wirtschaftlich vertretbar gebaut werden muss. Auch energetisch hochwertiges Wohnen macht nur Sinn, wenn es – aus Nutzersicht – erschwinglich und leistbar bleibt. Und damit es das bleibt, sollen ja die Mehrkosten über höhenmäßig gestaffelte Wohnbauförderungssätze abgefedert werden.“

Ökologie-Richtlinie

Richtlinie Nr. 6 (Ökologie-Richtlinie) in der vom OIB (Österreichisches Institut für Bauforschung) ausgearbeiteten Harmonisierung der (bisher neun) Bauordnungen Österreichs. Sie behandelt die Kapitel Energieeinsparung und Wärmeschutz.

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