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Eigener Kinder-Reisepass ab 15. Juni benötigt

Keine Miteintragung der Kinder bei Eltern
Keine Miteintragung der Kinder bei Eltern ©APA (Archiv/Techt)
Ein Kind, ein Reisepass - so lautet die neue Regel ab 15. Juni dieses Jahres: Miteintragungen im Dokument der Eltern sind ab dann nicht mehr möglich - bereits vorhandene Eintragungen verlieren nach einer dreijährigen Übergangsfrist ihre Gültigkeit.

Künftig sind Kinderreisepässe mit einem Chip ausgestattet. Fingerabdrücke werden erst ab einem Alter von zwölf Jahren genommen, hieß es aus dem Innenministerium.

Das Prinzip “Eine Person – ein Pass” wurde von der Europäischen Union u. a. als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt. Auch wurden Miteintragungen nicht von jedem Land akzeptiert. Mit spätestens 15. Juni 2012 verlieren sämtliche Miteintragungen bei den Eltern bzw. der für die Erziehung und Pflege zuständigen Person ihre Gültigkeit. Der Reisepass selbst, in dem die Eintragung erfolgte, behält seine Gültigkeit – außer natürlich, das Ablaufdatum wurde erreicht.

Ab 15. Juni dieses Jahres sind auch alle Kinderpässe mit einem Chip ausgestattet – bisher war auch die Variante ohne Datenträger möglich. Am Speichermedium befinden sich mehr oder weniger alle Informationen, die auch in gedruckter Form im Reisepass enthalten sind wie z. B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft sowie ein Lichtbild.

Die Gültigkeitsstufen von Kinderreisepässen bleiben gleich: Bis zu einem Alter von zwei Jahren besitzt ein Pass eine zweijährige Gültigkeitsdauer, bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr gilt das Dokument für jeweils fünf Jahre und danach wie ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre.

Bisher kostete ein Kinderpass ohne Chip 26,30 Euro und mit Datenträger so viel wie ein Erwachsenenpass, nämlich 69,90 Euro. Der Preis für den neuen Pass beträgt nun 30 Euro.

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