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Ehepaar getötet: Wiener Justiz könnte auch Fall aus Schweden übernehmen

Der schwedische Fall könnte ebenfalls in Wien verhandelt werden.
Der schwedische Fall könnte ebenfalls in Wien verhandelt werden. ©APA (Symbolbild)
Der 30-jährige Pole, der vergangenen Mai im 22. Bezirk ein älteres Ehepaar getötet haben soll, steht im Verdacht, zuvor eine Pensionisten in Göteborg umgebracht zu haben.
"Reisender Serientäter"
Verdächtiger in U-Haft
In Düsseldorf festgenommen

Bei ihren Ermittlungen gegen den Mann, der am 18. Mai 2015 in Wien-Donaustadt ein älteres Ehepaar getötet haben soll, wird sich die Staatsanwaltschaft Wien möglicherweise auch um eine Bluttat in Schweden kümmern, die ebenfalls dem 30-Jährigen zugeschrieben wird. Es ist denkbar, dass die schwedischen Strafverfolgungsbehörden ihr Verfahren demnächst an die Wiener Justiz abtreten werden.

Der gebürtige Pole, der einen ehemaligen Bezirksrat und dessen Ehefrau auf ihrem Grundstück in Aspern mit zahlreichen Messerstichen und wuchtigen Schlägen gegen den Kopf getötet haben soll, wurde Anfang Juni in Düsseldorf festgenommen und an Österreich ausgeliefert. In einem bereits seit November vorliegenden psychiatrischen Gutachten wird dem Verdächtigen eine hochgradige Schizophrenie bescheinigt. Der 30-Jährige behauptet, innere Stimmen hätten ihm befohlen, das Ehepaar – 75 und 74 Jahre alt – umzubringen und auf den Körper der Frau “Tantal” zu schreiben. Gegenüber dem Sachverständigen meinte er sinngemäß, er habe “Böses” tun wollen.

Warten auf das Okay aus Schweden

Wie sich im Zuge der Erhebungen herausstellte, soll der Mann nur wenige Wochen vor dem Wiener Verbrechen in Göteborg einen 79-jährigen Pensionisten umgebracht haben. Auf dessen Leiche fand sich ebenfalls der mit Blut geschriebene Schriftzug “Tantal”. Da aufgrund der psychiatrischen Feststellungen davon auszugehen ist, dass der 30-Jährige zu beiden Tatzeitpunkten infolge hochgradiger geistiger Abartigkeit zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig war, laufen Bestrebungen, den schwedischen Fall zur Verfahrensbeschleunigung in das Wiener Verfahren einzubeziehen. Eine endgültige Entscheidung sei aber noch nicht gefallen, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, der APA entsprechende Medienberichte.

Mit dem zu erwartenden staatsanwaltschaftlichen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist laut Vescsey zu rechnen, sobald sich Schweden deklariert hat. Bis zum Abschluss der Ermittlungen wird der 30-Jährige in der auf nicht zurechnungsfähige, geistig abnorme Täter spezialisierten Justizanstalt Göllersdorf angehalten. Über eine endgültige, zeitlich unbefristete Einweisung muss aber auf jeden Fall noch ein Schwurgericht entscheiden.

(APA, Red.)

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