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easybank-Gebühren: VKI startet Sammelaktion für Rückzahlung

Geld zurück holen: Der VKI startet eine Sammelaktion für die Rückzahlung von widerrechtlich eingehobenen easybank-Gebühren
Geld zurück holen: Der VKI startet eine Sammelaktion für die Rückzahlung von widerrechtlich eingehobenen easybank-Gebühren ©Pixabay (Sujet)
easybank-Kunden, die von widerrechtlich eingehobenen Gebühren ihrer Bank betroffen sind, können sich einer Sammelaktion zur Rückforderung durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) anschließen.

Im Dezember 2020 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Gebühren der BAWAG-Marke easybank für teilweise gesetzeswidrig befunden und entsprechende Klauseln aufgehoben. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte zuvor Klage eingereicht.

Sammelaktion für betroffene easybank-Kunden: Rückforderung von Gebühren

Nun startet der VKI eine Sammelaktion für betroffene Kunden, diese können sich mit Rückforderungsansprüchen beim Verein melden. Die Aktion läuft bis 31. Juli 2022, teilte der VKI in einer Aussendung mit.

Bei den besagten Klauseln der BAWAG P.S.K., auf die die easybank AG seit Anfang 2020 verschmolzen ist, handelte es sich unter anderem um Bestimmungen zur Verrechnung von Entgelten bei Co-branded MasterCard-Kreditkarten. Nach längeren Verhandlungen mit dem VKI werde die Bank nun eine Reihe von Gebühren, die seit 1. Juli 2016 verrechnet wurden, zurückerstatten.

Diese Entgelte der easybank können zurückgefordert werden

Zurückgezahlt werden das "Abrechnungsentgelt Todesfall" in Höhe von 150 Euro, das "Entgelt für Rechtsfallbearbeitung" von 100 Euro, das" Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte" von 8,12 Euro und das Manipulationsgeld für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen, die nicht in Euro bzw. außerhalb der EU getätigt wurden.

Kunden mit einer Co-branded ÖAMTC-MasterCard erhalten außerdem eine Pauschale von 40 Euro für das Karten- und das Barauszahlungsentgelt. Für diese Kunden werden auch Mahngebühren refundiert, sollten diese seit Anfang Juli 2016 verrechnet worden sein.

Kostenlose Anmeldung beim VKI für Rückzahlung nötig

Um an der Aktion teilzunehmen, müssen sich potenziell betroffene Kunden - also solche mit einem Konto, Depotvertrag oder Verbraucherkredit bzw. einer Kreditkarte bei der easybank, sowie Erben, die das Abrechnungsentgelt Todesfall bezahlt haben - beim VKI unter www.verbraucherrecht.at anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos.

(APA/Red)

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