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E-Scooter-Chaos in Wien: Hebein fixiert 9-Punkte-Plan

Falsch abgestellte E-Scooter sollen schon bald der Vergangenheit angehören.
Falsch abgestellte E-Scooter sollen schon bald der Vergangenheit angehören. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Sujet)
Um das E-Scooter-Problem in Wien in den Griff zu bekommen, wurden nun neun Punkte fixiert, die im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen.
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Wiens Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein hat am Donnerstag ein 9-Punkte-Paket bekannt gegeben, das die in der Innenstadt auftretenden Probleme mit den Leih-E-Scootern lösen soll.

"Es ist jetzt ein Schritt gelungen, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen. Wir werden die Situation mit Sofortmaßnahmen im nächsten Jahr verbessern", teilte Hebein in einer Aussendung mit.

Sofortmaßnahmen für E-Scooter-Problematik in Wien präsentiert

Folgende Maßnahmen werden für den Start der Saison im April 2020 geplant und bis dahin umgesetzt:

1. Abstellen nur auf breiten Gehsteigen

Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen erlaubt, die mindestens vier Meter breit sind. Abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.

2. Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet

Es dürfen maximal 500 E-Scooter pro Anbieter je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inkl. Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.

3. Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter

Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher waren vier bzw. zwölf Stunden Zeit.

4. Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen

Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch 'geo-fencing' (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit dies technisch möglich ist.

5. Regeln in der App

Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte Nutzerverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter vier Meter Breite abzustellen, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen und das Fahrverbot auf Gehsteigen.

6. Keine nächtliche Lärmbelästigung

Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.

7. Verpflichtende Sperrgebiete

Darunter fallen zum Beispiel Märkte oder Spitäler, die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen.

8. Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen

Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.

9. Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht.

Künftig Bewilligung für E-Scooter-Betrieb erforderlich

Ein weiterer Punkt, den sich die Stadt Wien für das kommende Jahr vorgenommen hat, ist die Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes. Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern ausgearbeitet werden.

"Es ist mir wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen", hält Hebein fest.

Immer wieder Beschwerden über E-Scooter in Wien

Die Leih-E-Scooter sorgen immer wieder für Unmut in der Wiener Bevölkerung. Das zeigte auch die Anfang Herbst veröffentlichte Evaluierung der vergangenen E-Scooter-Saison.

Im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 wurden seitens der Polizei 1.559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert.

Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung.

(Red)

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