Politiker gehören der Beamtenversicherung an, und pragmatisierte Staatsbedienstete seien von der Kartengebühr ausgenommen, heißt es. Begründet ist die Regelung darin, dass Beamte wie bisher auch keine Krankenscheingebühr zu bezahlen hatten. An deren Stelle hatten sie bisher bei jedem Arztbesuch einen Selbstbehalt zu leisten.
“Nicht ganz logisch”
Für die Sozialversicherungsträger ist diese Regelung “nicht ganz logisch”, zitiert das “WirtschaftsBlatt” Hauptverbandssprecher Dieter Holzweber. Die Kosten für die E-Card kämen einer Art Manipulationsgebühr gleich, die auch von jedem gezahlt werden sollte.
Hauptverband will Änderung
Im Hauptverband hoffe man, dass die Politik diese Ungleichheit – und damit ihr eigenes Privileg – beseitigt. “Wir gehen davon aus, dass das im nächsten Jahr geregelt wird”, so Holzweber.
Unselbstständig beschäftigte Politiker müssen Gebühr bezahlen
Allerdings räumt Holzweber ein, dass Politiker nicht generell von der Gebühr befreit seien. Die zehn Euro müssen sie nämlich nur dann nicht bezahlen, wenn sie “nur” Politiker sind und damit schon bisher keine Krankenscheingebühr zu leisten hatten. Ist ein Volksvertreter allerdings neben seiner politischen Tätigkeit auch noch unselbstständig beschäftigt, so muss er das Serviceentgelt sehr wohl bezahlen, betont der Hauptverband.