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Dumpster Diving: Alles zu Müllraum-Schlüssel und Rechtslage in Österreich

Eine Wiener Dumpster Diverin in Aktion
Eine Wiener Dumpster Diverin in Aktion ©Leserreporterin Julia B.
Machen sich "Mistkübelstierdler" eigentlich strafbar - und inwiefern? Wir haben bei der Polizei und der Schlosser-Innung nachgefragt. Ob legal oder illegal - Leserreporterin Julia B. hat uns zum Dumpster Diving mitgenommen und gezeigt, was man aus den derart gefundenen Lebensmitteln kochen kann.
Dumpster-Funde & Verarbeitung
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Wiener Dumpsterer erwischt

Unser kürzlich erschienener Artikel zum Thema Dumpster Diving in Wien, dem “Lebensmittel-Fischen” in den Mistkübeln von Supermärkten, stieß auf großes Interesse.

Was eine Dumpster Diverin so alles findet

So mancher User “outete” sich nach unserem Bericht als jemand, der mit dem Dumpstern ebenfalls Erfahrung hat bzw. dies praktiziert – so auch Leserreporterin Julia B., die uns nicht nur einen Einblick gewährte, was man denn im Mist für Lebensmittel finden kann, sondern auch zeigte, was sie daraus für sich und ihren kleinen Sohn so alles zubereitet. Die spannenden Eindrücke davon finden Sie in unserer Diashow.

Julia B. berichtete uns auch von Freunden, die regelmäßig “containern” gehen, und sonstigen Erfahrungen beim Dumpster Diving: “Was den Eigenbedarf übersteigt, verteilen sie direkt an bedürftige Familien oder bringen es in die Schenke oder so, wo die dann als Volksküche damit für Obdachlose kochen. Es kommt auch vor, dass z.B. ein Basmatireis das Outfit wechselt und die Supermärkte den alten Bestand einfach weghauen – da haben Dumpster Diver mal insgesamt 80 Kilo Reis eingesammelt und umverteilt. Oder in einem Fall hab ich sträußeweise Blumen containert. Meine Arbeitskollegen haben sich dann sehr über ihre Tulpen gefreut.” So weit, so schön – doch wie sieht denn nun die Rechtslage aus?

Dumpster Diving: Legal oder illegal?

“Ob ein strafrechtliches Delikt vorliegt, muss im Einzelfall überprüft werden”, so die Antwort von Polizeisprecherin Barbara Riehs auf die Anfrage von VIENNA.AT zum Thema Rechtslage beim Dumpster Diving. Im weiteren Gespräch – und der weiteren Recherche – stellt sich heraus, dass es sich um eine rechtliche Grauzone handelt.

Wo man sich auf dem schmalen Grat zwischen legal und illegal befindet, hängt laut Riehs nämlich davon ab, wie man sich Zutritt zu den jeweiligen Müllräumen verschafft. Wird dabei etwas beschädigt, um einzudringen, bricht man also ein, um sich den Müll zu holen (und das womöglich nicht nur in den Müllraum), ist dies ganz klar ein Gesetzesverstoß: “Nach Paragraph 129 StGB begeht man einen Einbruchsdiebstahl”, so die Polizeisprecherin.

Wenn einen die Polizei “erwischt”

Hat man allerdings den notwendigen Schlüssel dazu und betritt den Müllraum so mittels “Nachsperre”, so macht man sich nicht notwendigerweise strafbar – zumal es sich nicht um einen “widerrechtlich nachgemachten Schlüssel” handelt. Das Gespräch mit der Schlosser-Innung (siehe unten) ergab hier jedoch eine problematische Rechtslage.

“Eigentlich sind diese Generalschlüssel ja gesetzlich Menschen vorbehalten, die aufgrund ihrer Tätigkeit eine Berechtigung haben, sie zu benutzen – wie etwa Müllabfuhr oder Hausverwaltung”, gibt Riehs zu bedenken.

Müll gilt als “gewahrsamsfrei”

Was den Müll an sich betrifft, so ist die Rechtslage allerdings ganz klar unbedenklich. Ihr zufolge handelt es sich dabei rechtlich um eine “gewahrsamsfreie Sache”, auf die jemand verzichtet hat.

Womit man allerdings in jedem Fall rechnen muss, falls etwa ein Anrainer die Polizei alarmiert, ist die Notwendigkeit, sein Tun der Exekutive gegenüber zu erklären. Hat man keinen Ausweis bei sich, darf man dazu seitens der Beamten auch auf die Polizeidienststelle mitgenommen werden. Es droht unter Umständen eine Anzeige, die zum Staatsanwalt weitergeleitet wird.

Ein Schlüssel – viele offene Fragen

Was den Schlüssel betrifft, so rankt sich um diesen ein offenes Geheimnis. Unter Dumpster Divern ist seine Kennziffer gut bekannt, unterliegt aber nach außen hin einer gewissen Geheimhaltung.

Eine kurze Recherche förderte das Geheimnis jedoch ohne viel Aufwand zutage – die Stadt Wien selbst offenbart dies online in einer Erläuterung zum Thema “Lage und Transportweg von Müllbehälterstandplätzen”. Darin ist auch von den Zugänglichkeiten zu Müllräumen bzw. Müllbehälterstandplätzen die Rede. Der Schlüssel, den die MA 48 nutzt, um das genormte Zylinderschloss an diesen aufzusperren, nennt sich “Wienereinheitszylinder 2000 (WEZ 2000)”.

Schlosser-Innung: “WEZ 2000 nicht frei erhältlich”

Dass dies tatsächlich der Schlüssel ist, der auch von Dumpster Divern genutzt wird, bestätigt die Anfrage von VIENNA.AT bei der Schlosser-Innung bzw. der “Landes-Innung für Metalltechniker”.

Renate Hofer, bei der Innung unter anderem zuständig für Rechtsauskünfte in Sachen Metallhandwerk, findet klare Worte: “Frei erhältlich ist dieser Schlüssel meines Wissens sicher nicht. Kein Fachbetrieb darf den einfach so ausstellen. Was irgendwelche ‘Kreativschlüsseldienste’ machen, ist eine andere Sache – aber legal ist das nicht.”

Ehrenkodex verbietet Schlüssel-Nachfertigung

Hofer erläutert, dass zwar beim “WEZ 2000” kein patentrechtlicher Schutz und ebensowenig ein technischer Schutz bestehe – doch es gebe sehr wohl einen gewissen “Ehrenkodex” in der Branche, was man machen dürfe und was nicht. ‘”Aber es gibt keine gesetzlichen Regelungen.”

Anders verhält sich dies beim sogenannten “Z-Schlüssel” (besser bekannt als “Postler-Schlüssel”, Anm.), mit dem man sich über ein kleines Schloss an der Gegensprechanlage Zutritt zu so gut wie allen Wohnhäusern verschaffen kann. Dieser sei seit 2004 überall frei erhältlich, so die Expertin.

Was heißt dies für Dumpster Diver? Dass der Schlüssel, den sie für ihre Aktivitäten brauchen, und den so gut wie jeder Dumpster Diver besitzt, ein Schlüssel ist, den man auf legalem Weg eigentlich nicht bekommen kann.

Legal oder nicht, Fakt ist: Dumpster Diving wird in Wien vielfach praktiziert. Und in vielen Fällen dürfte hier der oft zitierte Grundsatz gelten: “Wo kein Kläger, da kein Richter.”

(DHE)

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