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DSGVO: Namensschilder bei Wiener Gemeindebauten verboten

Wer seinen Namen sehen will, muss ihn selber ankleben.
Wer seinen Namen sehen will, muss ihn selber ankleben. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Auf den Türklingeln bei Wiener Gemeindebauten werden in Zukunft alle Namen mit Top-Nummern ersetzt. Grund ist ein Mieter, der wegen DSGVO-Verstoß geklagt hat.

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) treibt mitunter originelle Blüten: In Wien müssen nun bei allen 2.000 Gemeindebauten mit insgesamt 220.000 Wohnungen die Namensschilder an den Klingelbrettern getauscht werden. Sie werden durch neutrale Bezeichnungen mit Top-Nummern ersetzt, bestätigte ein Sprecher von “Wiener Wohnen” einen Bericht des ORF-Landesstudios Wien.

Gemeindebaumieter hat sich beschwert

Ein Gemeindebaumieter hatte sich beschwert, dass sein Name auf der Gegensprechanlage aufscheint. “Wiener Wohnen” habe daraufhin die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung 63 zu Rate gezogen, die zur Erkenntnis gelangt sei, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer tatsächlich gegen die DSGVO verstoße, so der Sprecher: “Wir müssen die standardgemäße Beschilderung also tauschen.”

Selber Sticker anbringen

Abgeschlossen soll die Anonymisierung bis Ende des Jahres sein. Kostenmäßig sei es ein Nullsummenspiel, wird versichert. Denn der Tausch erfolge im Zuge von routinemäßigen Fahrten zu den Anlagen. Wer seinen Namen weiterhin auf dem Klingelschild lesen will, muss ihn selber mittels Sticker oder Zettel anbringen. Eine Bitte an “Wiener Wohnen”, dies zu übernehmen oder den Tausch auf eigenen Wunsch bleiben zu lassen, bringt nichts – denn: “Wir dürfen das selbst nicht mehr.”

ARGE Daten sieht auch Privatvermieter gefordert

Nachdem “Wiener Wohnen” angekündigt hat, die Namensschilder aller Gemeindebauten zu tauschen, sehen Datenschützer nicht nur die kommunale Hausverwaltung gefordert. Auch jeder private Vermieter oder jede Genossenschaft betreffe die Pflicht der Geheimhaltung, ließ die ARGE Daten am Freitag wissen. Und sie empfiehlt Betroffenen, Schadenersatz zu fordern.

Denn mit dem Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende Zustimmung erfolge eine Datenschutzverletzung. “Allein aus diesem Titel gebührt ein immaterieller Schadenersatzanspruch, der zwar für Türschilder noch nicht ausjudiziert ist, bei vergleichbaren Fällen aber etwa 1.000 Euro pro Betroffenen betragen hat”, betonte die ARGE Daten. Sie empfiehlt nach Abmahnung des Vermieters oder der Hausverwaltung und nach einer Frist von drei bis sieben Tagen, 1.000 Euro Schadenersatz zu fordern und notfalls einzuklagen.

(APA/red)

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