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Drohung mit Mord wie in BH Dornbirn

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: Bregenzer drohte in Facebook-Beiträgen damit, Mitarbeiter der BH Bregenz und der Polizei zu ermorden.
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: Bregenzer drohte in Facebook-Beiträgen damit, Mitarbeiter der BH Bregenz und der Polizei zu ermorden. ©Stiplovsek
Vier Tage nach der tödlichen Messerattacke am 6. Februar auf einen leitenden Mitarbeiter der Dornbirner Bezirkshauptmannschaft (BH) drohte ein Bregenzer in Beiträgen auf Facebook mit Nachahmungstaten.

Von: Seff Dünser (NEUE)

Der 38-Jährige schrieb am 10. Februar: „Und an die BH: Was in Dornbirn von dem Türk war, könnte sofort hier in Bregenz sein.“

An die Polizei richtete er dieses Posting: „Versucht jemand, mich und meine Frau auseinanderzubringen, dann töte ich so viele von euch wie möglich, bevor ich sterbe.“

Der Mann versuchte damit, die Bezirkshauptmannschaft Bregenz zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für seine ausländische Ehefrau zu nötigen. Zudem wollte er die Polizei an der Durchsetzung des gegen ihn ausgesprochenen Betretungsverbots für die gemeinsame Wohnung hindern.

Fünf Vorstrafen

Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurden die Postings des Angeklagten als Verbrechen des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt gewertet. Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 6000 Euro (600 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 16 Monaten Haft.

Mildernd wertete die Strafrichterin, dass der von German Bertsch verteidigte Angeklagte reumütig geständig war und die Taten beim Versuch blieben.

Butterfly-Messer

Schuldig gesprochen wurde der Österreicher auch nach dem Waffengesetz. Zumindest am 25. Dezember 2018 hatte er ein Butterfly-Messer besessen, obwohl ihm dies verboten war. Der Bund wird nun das Messer vernichten, beschloss die Richterin.

Weitere Postings

Strafbar gemacht hat sich der gebürtige Feldkircher am 10. Februar auch mit diesen Postings auf Facebook: „Scheiß Polizei, ich habe keine Waffen, also werde ich Küchenmesser gegen euch verwenden, solltet ihr jemals gegen meine Frau vorgehen. Dann seid ihr nur eines, und das ist: tot.“

Der verheiratete Mann schrieb auch: „Jeder, wo sich gegen uns stellt, ist tot. Per Messer, Kopfschuss oder Sprengsatz.“ Und: „Wenn dieser Staat versucht, uns auseinanderzubringen, dann werde ich jeden Beteiligten töten. Kopfschuss oder Genickbruch. Niemand stellt sich zwischen uns, oder ist tot.“ Dem fügte er zwei Stichwörter als sogenannte Hashtags hinzu: #Polizei, #Bezirkshauptmannschaft.

(NEUE)

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