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Drogentod eines 14-Jährigen in Oberösterreich: Therapeut vor Gericht

Der 14-Jährige sprizte sich eine Überdosis Heroin.
Der 14-Jährige sprizte sich eine Überdosis Heroin. ©Bilderbox
Der Drogentod eines 14-jährigen Oberösterreichers im April 2009 steht im Zentrum eines Prozesses gegen einen 72-jährigen Vorarlberger, der als Leiter einer ehemaligen Therapieeinrichtung seine Aufsichtspflicht vernachlässigt haben soll.

Die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ist für kommenden Montag und Dienstag (22./23. Oktober) anberaumt, es sind 14 Zeugen geladen. Bei einem Schuldspruch droht dem Psychotherapeuten, der die Vorwürfe gegen ihn zurückweist, eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

14-Jähriger hatte psychische Probleme

Der unter psychischen Problemen leidende Jugendliche aus Oberösterreich war im Frühjahr 2009 in der Einrichtung in Vorarlberg aufgenommen worden. “Wir haben ihm gemeinsam mit seiner Mutter aus humanitären Gründen Wohnraum zur Verfügung gestellt, nachdem ihnen sonst niemand mehr geholfen hat”, hatte der Haus-Betreiber nach dem Tod des 14-Jährigen in einer der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme festgehalten. Der Heranwachsende sei aber kein Klient gewesen.

Mutter: “Er machte Fortschritte”

Die Mutter des Jugendlichen erklärte damals, ihr Sohn sei in der Einrichtung sehr glücklich gewesen “und machte große Fortschritte”. Den Drogentod ihres Sohnes konnte die Frau nicht verstehen: “Er hatte mit Drogen nichts zu tun”, sagte sie.

Zwar gab es in der Einrichtung Therapieverträge, denen zufolge sich die Hausbewohner zu Drogenverzicht und Harntests verpflichteten, laut Anklage fand in der Einrichtung dennoch massiver Drogenmissbrauch statt. Im Juni 2010 wurde ein Ehepaar aus der Steiermark verhaftet, das mit dem 14-Jährigen in einer Wohnung untergebracht war und ihn betreute.

Drogentod: Überdosis Heroin

Wie sich herausstellte, nutzte das Paar seinen Aufenthalt in Vorarlberg für substanzielle Drogengeschäfte. Dass das tödliche Heroin von den zwei gebürtigen Rumänen stammte, konnte aber nicht nachgewiesen werden. Wegen des Verbrechens nach dem Suchtmittelgesetz wurde der Mann in Graz zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, seine Partnerin zu dreieinhalb Jahren.

Zweifel an Seriosität der Station

Das Land Vorarlberg hatte die Seriosität der Einrichtung als Drogentherapiestation bereits Jahre zuvor in Zweifel gezogen. Nach einem entsprechenden Gutachten wurden 2003 die Verträge mit dem Betreiber gelöst, ab 2004 wurde das Haus nicht mehr als Drogentherapiestation gesehen, es flossen auch keine Landesmittel mehr. Aus Oberösterreich und der Steiermark wurden aber weiter Patienten in die Einrichtung geschickt. Für diese Aufenthalte wurden auch öffentliche Mittel verwendet. (APA)

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