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Drogenprozess in Steyr: Vater und Sohn fassten 14 und vier Jahre aus

Angeklagte nicht rechtskräftig für Transport von zumindest 500 Kilogramm Kokain verurteilt.
Angeklagte nicht rechtskräftig für Transport von zumindest 500 Kilogramm Kokain verurteilt. ©APA
Die zwei Angeklagten in einem Prozess um einen angeblichen groß angelegten Drogenschmuggel am Mittwoch vor einem Schöffengericht in Steyr haben 14 bzw. vier Jahre Haft ausgefasst. Ein 61-Jähriger und sein 29-jähriger Sohn sollen zumindest 500 Kilogramm Kokain mit einem Wert von zig Millionen Euro in einem Segelboot von Brasilien nach Europa geschmuggelt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage ist das Rauschgift 2014 aus Kolumbien und Bolivien per Flugzeug nach Brasilien gebracht worden. Dort sei es auf den Segelkatamaran der beiden Oberösterreicher verladen, von ihnen über den Atlantik transportiert, außerhalb von spanischen Hoheitsgewässern mit Bojen gekennzeichnet im Meer versenkt und von unbekannten Abnehmern abgeholt worden. Dafür seien Vater und Sohn von einem über den Atlantik agierenden Drogenring reichlich belohnt worden. 2015 habe der 61-Jährige ohne seinen Sohn einen weiteren derartigen Schmuggel versucht. Doch wegen einer Verzögerung bei der Anlieferung sei er nach Österreich zurückgekehrt, wo er und sein Sohn festgenommen wurden.

Staatsanwalt: Einzigartiger Fall

Der Leitende Staatsanwalt Guido Mairunteregg sprach von einem in Österreich einzigartigen Fall. Er verglich ihn mit einem “Drehbuch zu einem amerikanischen Film über die internationale Drogenmafia”. Geständnisse oder Namen von Hintermännern, seien von den Angeklagten in dem Prozess nicht zu erwarten gewessen – wegen der hohen Strafdrohung von bis zu 15 Jahren und weil jemand, der sich in die Fänge der internationalen Drogenmafia begebe, “verdammt gefährlich lebt”. Ein in die Affäre Verwickelter sei in Slowenien mit drei Schüssen in die Brust liquidiert geworden.

Vater und Sohn stellten die Vorfälle ganz anders dar: Sie seien in die Sache hineingeschlittert. Sie hätten nur das Boot im Auftrag eines befreundeten Montenegriners, den der wegen Vermögensdelikten bereits früher verurteilten Vater im Gefängnis in Kroatien kennengelernt hatte, von Südafrika auf die Bahamas überstellen sollen. Nach einem Zwischenstopp wegen technischer Probleme in Fortaleza in Brasilien hätten sie auf hoher See die im Katamaran versteckten Drogen entdeckt. Ihren Transport hätten sie abgelehnt, deshalb hätten sie diese auch außerhalb des spanischen Hoheitsgebietes im Meer versenkt. Der Sohn will überhaupt nur mitgesegelt sein, um seinen Vater zu unterstützen. Zu dem weiteren, jedoch gescheiterten Schmuggelversuch des Vaters erklärte dieser, er habe auch in diesem Fall nur ein Boot überstellen wollen.

Teile früheren Geständnisses widerrufen

In der von Richterin Christina Forstner geleiteten Schöffenverhandlung sagte auch ein Mann aus, der sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet. Die Öffentlichkeit war dabei aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen, aber er dürfte die beiden Angeklagten massiv belastet haben. Auch für die Ex-Lebensgefährtin des Vaters war in der Vergangenheit klar, dass er mit Drogen zu tun haben könnte. Er selbst widerrief Teile seines früheren Geständnisses vor der Polizei.

Das Gericht sah es als erwiesen, dass der Vater von Anfang an von dem Schmuggel gewusst habe und als Mitglied einer Kriminellen Vereinigung agiert habe. Beim Sohn wurde im Zweifel für den Angeklagten entschieden.

Für die Strafbemessung wertete das Gericht beim Vater sein “geringes Geständnis” mildernd, das Zusammentreffen von drei Verbrechen und einschlägige Vorstrafen erschwerend. Für den Sohn zählte die bisherige Unbescholtenheit. Außerdem wurden je 200.000 Euro als verfallen erklärt, die als Lohn für den Schmuggel angenommen werden. Die Anwältin des Vaters gab zum Urteil keine Erklärung ab. Der Sohn erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt bezüglich ihm ebenso. Beim Vater erklärte er Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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