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Drogenhändler beraubt: Sieben Jahre Gefängnis

Prozess am Landesgericht um Raubüberfall auf Dealer
Prozess am Landesgericht um Raubüberfall auf Dealer ©VOL.AT/ Hofmeister (Themenbild)
Feldkirch, Dornbirn - Vorbestrafter verletzte nach Ansicht des Landesgerichts einen Dealer mit einem Messer und raubte ihm zusammen mit einem Mittäter 1100 Euro.

Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf einen Dealer wurden die beiden angeklagten Drogenkonsumenten jeweils zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das gestrige Urteil des Landesgerichts Feldkirch, das wegen schweren Raubes erfolgte, ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht glaubte dem mutmaßlichen Opfer. Der türkischstämmige Vorarlberger gab an, der 31-jährige Erstangeklagte habe ihm am 27. Mai in einem Treppenhaus in Dornbirn mit seinem Klappmesser eine Schnittverletzung an der rechten Hand zugefügt. Danach sei er auch vom 26-jährigen Zweitangeklagten geschlagen und getreten worden. So hätten ihm die beiden Angeklagten 1100 Euro abgenötigt.

Für schweren Raub beträgt der Strafrahmen fünf bis 15 Jahre Gefängnis. Der 31-Jährige ist mit 15 Vorstrafen belastete der 26-Jährige mit elf. Am Tat­abend habe er vor dem Überfall dem 31-Jährigen Kokain übergeben und dafür von ihm Cannabis erhalten, sagte das mutmaßliche Raubopfer.

Die von Simon Mathis und Patrick Beichl verteidigten Angeklagten bestreiten die Tatvorwürfe. Ihre vermeintlichen Alibis seien jedoch widerlegt worden, sagte Richter Richard Gschwenter als Vorsitzender des Schöffensenats.

In einem anderen Schöffenprozess am Landesgericht wurde gestern ein gewalttätiger Ehemann zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sogar einen Kieferbruch hat der 52-jährige Bregenzer seiner Frau einmal zugefügt. Zwischen Dezember 2013 und April 2014 ist er mehrmals gegen sie mit Gewalt vorgegangen.

Der Schuldspruch erfolgte wegen fortgesetzter Gewaltausübung mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis. Freigesprochen wurde der von Oliver Diez verteidigte Angeklagte vom Vorwurf, seine Gattin heuer am 13. April vergewaltigt zu haben. Denn die Ehefrau machte in der Hauptverhandlung von ihrem Recht Gebrauch, sich der Aussage als Zeugin zu entschlagen. Damit standen dem Gericht keine Beweise für die angeklagte Vergewaltigung zur Verfügung.

Ausdruck der Schwäche

Das Gericht erteilte dem 52-Jährigen die Weisung, sich während der Probezeit einem Antigewalttraining zu unterziehen. „Wer Eier in der Hose hat, der redet und schlägt nicht“, sagte Richter Martin Mitteregger als Vorsitzender des Schöffensenats zum Angeklagten. Für einen starken Mann sei es ein Ausdruck von Schwäche, gewalttätig zu werden. Konflikte seien verbal zu lösen, nicht mit Schlägen.

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