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Drogenfahnder deckte Schwerverbrecher

&copy APA Symbolfoto
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Obwohl er wusste, dass zwei seiner V-Männer steckbrieflich bzw. mit Haftbefehl gesucht wurden, hielt ein 43-jähriger Wiener Drogenfahnder weiter seine „schützenden Hände“ über die beiden - Eineinhalb Jahre Haft.

„Er hat wirkliche Verbrecher gedeckt, um seine Karriere zu fördern“, stellte Staatsanwalt Gerhard Jarosch am Dienstag im Straflandesgericht fest. Ein Schöffensenat verurteilte den Kriminalisten dafür wegen Amtsmissbrauchs zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der seit 1985 auf Suchtgiftkriminalität spezialisierte Polizist war bei seiner Arbeit vor allem auch auf „Zunds“ von Berufskriminellen angewiesen. Einer von jenen war Roman E., einst Mitglied der berüchtigten, in die Wiener Kriminalgeschichte eingegangenen Bande. Der Gesetzeshüter führte diesen offiziell als V-Mann, wofür der neunfach Vorbestrafte auch vom Innenministerium mit 2.500 Euro entlohnt wurde.

Als der Mann zur Verhaftung ausgeschrieben wurde, weil er versucht hatte, mit seinem Bruder 108 Kilogramm Haschisch über die spanisch-französische Grenze zu schmuggeln, unternahm der Drogenfahnder nichts. Er telefonierte vielmehr weiter regelmäßig mit dem Gesuchten, weil er glaubte, er könne so Informationen über einen riesigen Drogen-Deal „absaugen“.

Elf Mal vorbestraften V-Mann gedeckt

„Ich bin dem Trugschluss erlegen, dass das eine große Amtshandlung und wichtig ist“, sagte er nun vor Gericht. Das sei „ein großer Fehler, keine Frage“ gewesen, räumte er im Rückblick ein: „Ich habe ein relativ gutes Verhältnis zu ihm gehabt. Er hat mir drei große Amtshandlungen aufgelegt.“ „Sie sind österreichischer Beamter! Sie haben da kein eigenes Süppchen zu brauen!“, bemerkte Richter Wolfrid Kirschner barsch.

Auch Johann Z., einen weiteren, insgesamt elf Mal vorbestraften V-Mann, schützte der Suchtgiftfahnder. Diesen hatte er im Herbst 2002 kennen gelernt. Z. war im Juli 2001 aus der Strafhaft geflüchtet. Der Polizist wusste das von Anfang an, hatte aber offensichtlich keine Bedenken, mit dem steckbrieflich Gesuchten seine „Geschäfte“ zu machen. Dass dazu – wie von der Anklage angenommen – die Beteiligung am Verkauf von 157 Gramm Kokain gehörte, war für das Gericht allerdings „nicht mehr beweisbar“.

Illegale Abfragen aus Polizeicomputer

Auch ein weiterer zentraler Anklagepunkt – Beteiligung am gescheiterten Haschisch-„Import“ aus Spanien – wurde freigesprochen. Dieser sei „ohne Wissen und Willen des Beschuldigten“ durchgeführt worden, erkannte der Senat.

Gleichsam zum Drüberstreuen hatte der 43-jährige Beamte eingestandenermaßen für Bekannte und Freunde Abfragen aus dem zentralen Polizeicomputer EKIS getätigt. Das wurde ihm nun als Verrat von Amtsgeheimnissen ausgelegt, was den Vorsitzenden besonders empörte: „Der Computer ist heilig!“

Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, kann sich der derzeit suspendierte Beamte nach einem neuen Beruf umsehen. Die verhängte Strafe hat ex lege den Amtsverlust zur Folge.

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