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Drei Jahre Haft für Überfall auf Juwelier

Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein 20-Jähriger aus dem Tennengau wegen Raubes zu einer Strafe von drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll vor knapp einem Jahr gemeinsam mit einem unbekannten Komplizen einen Juwelier in der Stadt Salzburg überfallen und Schmuck um 172.000 Euro erbeutet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, so Gerichtssprecher Imre Juhasz.


Zwei maskierte Täter hatten am Vormittag des 12. Oktobers 2013 das Geschäft gestürmt, das Personal mit Pistolen bedroht und den teuren Schmuck – darunter zum Beispiel Brillantringe – geraubt. Schon am Tag nach dem Überfall fand die Polizei beim Wiestal-Stausee weggeworfene Schmuckschatullen. Das Areal wurde damals großflächig abgesucht. Zwei Monate später tauchte dort erneut ein Sack auf, in dem sich die beiden Spielzeugpistolen und Arbeitshandschuhe befanden. Und in diesen Handschuhen wurde schließlich die DNA des Tennengauers sichergestellt.

Der Angeklagte – er stand schon einmal wegen schweren Raubes vor Gericht – hatte im Prozess jeglichen Zusammenhang mit der Tat bestritten. “Das ist ein totaler Blödsinn, ich war da nicht dabei”, beteuerte er vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Barbara Bachlechner. Allerdings konnte er keine Angaben machen, was er an jenem Tag unternommen hat. “Wahrscheinlich habe ich mich ausgeschlafen, weil es ein Samstag war.” Außerdem könne er sich überhaupt nicht erklären, wie Handschuhe mit seiner DNA zum Stausee gekommen sein könnten.

Verteidiger Franz Essl sprach im Prozess von einer “Lawine an Details, die ganz klar gegen eine Täterschaft meines Mandanten” sprechen würden. Auf beiden Pistolen sei keine Spur des Burschen gefunden worden, sein Handy sei zur Tatzeit nicht in der Nähe des Juweliers eingeloggt gewesen, und bei der Hausdurchsuchung habe man überhaupt nichts entdeckt, was mit dem Überfall in Verbindung gebracht werden könnte.

Das Gericht sprach den Mann dennoch wegen einfachen Raubes schuldig. Die Staatsanwaltschaft meldete nach dem heutigen Urteil allerdings Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, der 20-Jährige erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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