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Drei Jahre Haft für Schlepper, der 42 Flüchtlinge auf 6m² transportierte

Die 42 Flüchtlinge im Kastenwagen in Rannersdorf.
Die 42 Flüchtlinge im Kastenwagen in Rannersdorf. ©LPD NÖ
Der rumänische Schlepper, der im Juli beim Transport von 42 Flüchtlingen in einem Kastenwagen mit sechs Quadratmetern in Rannersdorf, im Bezirk Wien-Umgebung, erwischt wurde, hat nun sein Urteil bekommen. Wegen der Schleusung unter qualvollen Bedingungen und der Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung wurde er zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Bilder der Geschleppten
Schlepper mit 42 Flüchtlingen

Das Urteil des Schöffensenats ist rechtskräftig. Der 37-Jährige hatte sich eingangs schuldig bekannt.

Sieben Stunden Fahrt auf engstem Raum und bei 30 Grad

Der Angeklagte gab via Dolmetscherin an, von einem Bekannten für die Fahrt angeworben worden zu sein. Er beteuerte, dass es sich um eine einmalige Tat gehandelt habe. Die Verlockung, 1.500 Euro zu verdienen, sei zu groß gewesen, meinte der bisher unbescholtene Mann. Wie viele Menschen sich in Ungarn in das Fahrzeug quetschten, hatte er nicht gesehen – aber er räumte ein, befürchtet zu haben, dass jemand sterben könnte.

Staatsanwalt Stefan Dunkl hatte eindringlich auf die Umstände der Fahrt verwiesen: Die Menschen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak mussten von Ungarn weg bei Außentemperaturen von mehr als 30 Grad sieben Stunden lang ohne Stopp oder Versorgung auf engstem Raum ausharren.

Das Urteil für den rumänischen Schlepper

Richterin Xenia Krapfenbauer sprach in der Urteilsbegründung von einem “sehr scheußlichen Fall von Schlepperei”. Der Tatbestand der qualvollen Begehung sei erfüllt: “42 Personen auf sechs Quadratmetern zusammengequetscht, da braucht man nicht viel Fantasie, sich die Zustände vorzustellen.”

Krapfenbauer hob aber hervor, dass der Laderaum – im Gegensatz zu dem bei der im September auf der Ostautobahn entdeckten Flüchtlingstragödie mit 71 Toten – “Gott sei Dank” nicht luftdicht abgeschlossen war. Es habe keine Lebensgefahr bestanden. Die Öffnung zur Fahrerkabine hatte keine Scheibe, sodass der Fahrtwind für Luftzirkulation sorgte. Weiters wurde im Zweifel gegen Gewerbsmäßigkeit entschieden. Zur Aussage des geständigen Angeklagten, nur eine einzige Fahrt übernommen zu haben, komme die Tatsache, dass er erst seit Mai einen Führerschein besaß.

(apa/red)

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