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Drei Familienmitglieder in NÖ erschossen: Kein Einspruch gegen Anklageschrift

Im Bezirk Mistelbach geschah der tragische Mord.
Im Bezirk Mistelbach geschah der tragische Mord. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Gegen die Anklageschrift gegen jenen 54-Jährigen, der im Dezember 2018 drei Familienmitglieder erschossen haben soll, wird kein Einspruch eingebracht.
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Der Verteidiger des 54 Jahre alten Mannes, der im Dezember 2018 auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach drei Familienmitglieder erschossen haben soll, wird keinen Einspruch gegen die Anklageschrift einbringen. Sein Mandant werde sich daher wegen dreifachen Mordes vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten müssen, sagte der Jurist Peter Philipp am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Bezirk Mistelbach: Drei Familienmitglieder erschossen

Die Hauptverhandlung werde im Sommer, “vielleicht im Juni”, stattfinden, meinte Philipp. Am Zug ist nun das Landesgericht, das den Prozesstermin in den kommenden Wochen ausschreiben wird.

Der Beschuldigte soll am 13. Dezember 2018 auf seinen Bruder, seinen Vater sowie seine Stiefmutter geschossen haben – er war bei der Einvernahme geständig. Sein Verteidiger betonte danach, dass sein Mandant “äußere und innere” Geschwülste habe, die für eine gewisse Verwirrtheit in Stresssituationen sorgen würden und plädierte auf unzurechnungsfähig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Korneuburg ist der 54-Jährige einem psychologischen Gutachten zufolge aber zurechnungsfähig.

(APA/Red)

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