Das mutmaßliche Opfer gab an, dass es Anfang März durch Einschüchterungen zum Geschlechtsverkehr in einer Höhle gezwungen worden sei.
“Entweder du ziehst dich aus oder du bist tot”
Die Vorwürfe von Staatsanwältin Sandra Wimmer wiegen schwer. “Entweder du ziehst dich aus oder du bist tot”, sollen die Angeklagten dem Burschen unter Schlägen und Vorhalten einer Glasscherbe angedroht haben. Falls er den Vorfall anzeige, würden sie ihn nochmals vergewaltigen und dann umbringen, sollen sie ihm noch angedroht haben. Die beschuldigten Afghanen waren zu der Vergewaltigung nicht geständig.
Geschlechtsverkehr soll freiwillig gewesen sein
Der Erstangeklagte sagte zur vorsitzenden Richterin Madeleine Vilsecker, dass sie in der Nacht auf 2. März Alkohol getrunken hätten. Der Anal- und Oralverkehr in der Höhle nahe der Asylunterkunft sei auf freiwilliger Basis erfolgt. Der gleichaltrige Afghane, der den Fall einige Tage danach zur Anzeige brachte, habe gemeint, für zehn Euro pro Person würde er für einen Sexualverkehr zur Verfügung stehen.
Burschen zum Trinken in der Höhle
“Wir haben zwei Flaschen Wein mitgehabt. Ich war betrunken, deshalb habe ich eingewilligt. Dann war der nächste dran. Jeder hat nach seinem Akt das Geld sofort bezahlt”, schilderte der Erstangeklagte. Sie seien alle miteinander befreundet gewesen und hätten sich öfters in der Höhle zum Trinken versammelt.
Demütigung mit Handyaufnahmen
Die Vorsitzende des Schöffensenates konfrontierte den Beschuldigten mit den Angaben des mutmaßlichen Opfers, wonach diesem auch gedroht worden sei, es würde durch das Herzeigen von Handy-Videoaufnahmen vor anderen gedemütigt, falls es zur Polizei gehe. Doch der 18-Jährige wies die Anschuldigungen zurück. “Nein, das stimmt nicht.”
Weitere Vergewaltigung in Asylquartier
Ins selbe Horn stieß auch der Zweitangeklagte. Jener Bursche, der den Fall dann vor die Polizei brachte, habe kurz vor der Anzeige zum ihm gesagt, er brauche noch mehr Geld, weil er ein Handy kaufen wolle und seine kranke Mutter zu Hause Geld benötige. Es sei aber ein Fehler gewesen, dass er damals Alkohol getrunken habe. “Ich wusste nicht wirklich, was ich tue.” Deshalb fühle er sich teilweise schuldig. Er soll den Gleichaltrigen laut Anklage nach dem Vorfall nochmals in dem Asylquartier vergewaltigt und bedroht haben.
Zwei Angeklagte in Untersuchungshaft
Alle drei Beschuldigten sind ledig und bisher unbescholten. Ihnen wurde für den Prozess jeweils ein Verfahrenshelfer zur Seite gestellt. Ein Dolmetscher übersetzte ihre Angaben. Der Erst- und auch der Zweitangeklagte sind derzeit in Untersuchungshaft.
(APA)