Behördensprecher Thomas Vecsey bestätigte am Donnerstagnachmittag entsprechende Recherchen der APA. Damit ist klar, dass für Kohl, Rasmussen und Hoffmann die Causa Blutdoping keine strafrechtlichen Folgen haben wird.
Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass sich die drei Sportler finanziell am Erwerb einer Blutzentrifuge durch den Sportmanager Stefan Matschiner beteiligt haben, die dieser zum Zweck des Blutdoping betrieben haben soll. Kohl hatte bereits im März 2009 zugegeben, 20.000 Euro für die Anschaffung der Zentrifuge bezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht weiters davon aus, dass die drei Sportler diese auch benützt haben. Verdachtsmomente, wonach das Gerät nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 mit Wissen von Kohl, Rasmussen und Hoffmann auch von weiteren Sportlern gegen Bezahlung genutzt worden sein soll, was dem Trio als Beteiligung am Blutdoping angelastet hätte werden können, ließen sich allerdings nicht erhärten.
Vielmehr waren nach dem August 2008 “den Genannten keine Beitragshandlungen nachweisbar”, so die Begründung von Staatsanwältin Nina Weinberger, mit der sie die Verfahren nach §22 Anti-Doping-Gesetz einstellte.