Darüber hinaus soll Mayer einer Langläuferin, die partout noch Senioren-Weltmeisterin werden wollte, einen Trainings- und Dopingplan erstellt, diesen bis zum Februar 2009 – und damit noch Monate nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes – überwacht und dem Ehemann der passionierten Hobby-Sportlerin die nötigen illegalen Präparate verkauft haben.
Walter Mayer: “Ein Showurteil!”
Sie könne die von Mayer vorgebrachte “Verschwörungstheorie zwischen (dem mitangeklagten Dachdecker, Anm.) R. und der Soko Doping” nicht teilen, betonte Lewy in ihrer Urteilsbegründung. Mayer führte zwar bei jedem Belastungszeugen an, dass dieser lüge, aber sie sehe keinen “vernünftigen Grund”, warum die Zeugen die Unwahrheit zu Protokoll gegeben haben sollen.
Mayer sprach in einer ersten Reaktion von einem “Show-Urteil, das aus einem Show-Prozess entstanden ist. Es ist lustig. Scheinbar dopt ganz Österreich, und nur ich werde bestraft”, bemerkte der Ex-ÖSV-Betreuer gegenüber den anwesenden Journalisten und sah sich als Opfer einer “Verschwörung”. Es sei ein “vorprogrammiertes Urteil” gesprochen worden, dazu habe man sich einer jungen Richterin bedient, “die gut gespielt hat in einem klasse Show-Prozess”.
Schuldig gesprochen wurden auch die drei Mitangeklagten, die im Unterschied zu Mayer mit Bewährungsstrafen davonkamen: Der Dachdecker und Bodybuilder Karl Heinz R., der zugegeben hatte, Mayer regelmäßig mit Doping-Präparaten versorgt zu haben, erhielt 18 Monate bedingt. Der Apotheker, von dem R. die Mittel bezogen hatte, erhielt ebenso sieben Monate bedingt wie die Altenpflegerin, die in die “Versorgung” der Senioren-Weltmeisterin verwickelt war. Der Apotheker erbat Bedenkezeit, die Urteile der weiteren zwei Mitangeklagten sind bereits rechtskräftig.
APA