Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheidet am Donnerstag, ob es bei lebenslanger Haft für einen 55-Jährigen bleibt, der am 13. Dezember 2018 im Kaminzimmer eines Anwesens im Bezirk Mistelbach seinen Bruder, seinen Vater und seine Stiefmutter erschossen hat. Der Mann hatte im Juli 2019 am Landesgericht Korneuburg wegen Dreifachmordes die Höchststrafe ausgefasst.
Innerfamiliäres Blutbad in Anwesen
Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die dagegen gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen. Das OLG hat damit nur mehr die Strafberufung von Verteidiger Peter Philipp zu behandeln und nach Gründen zu suchen, die eine Strafminderung rechtfertigen könnten.
Die Bluttat hatte österreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Ihr waren innerfamiliäre Meinungsverschiedenheiten über einen nicht genehmigten Einbau eines Speiselifts vorangegangen. Der 92-jährige Vater soll deswegen herumgebrüllt und den späteren Täter beschimpft und mit heftigen Vorwürfen bedacht haben. Als auch noch sein Bruder Partei für den Vater ergriff, begab sich der 55-Jährige ins Erdgeschoß und kehrte mit einer geladenen Schrotflinte ins Kaminzimmer zurück. Damit schoss er zunächst auf den Bruder, anschließend auf seinen Vater und die 87-jährige Stiefmutter. Die Opfer starben an Ort und Stelle.
Mehrere Schüsse gegen Familienmitglieder
Nach den Schüssen verließ der Täter das Gebäude und wartete im Hof des Anwesens das Eintreffen der Polizei ab. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Vor Gericht verantwortete sich der Schütze mit Totschlag. Die gesetzten Handlungen wären auf ihn "hereingebrochen wie ein Unglück. Ich konnte es nicht verhindern", gab er zu Protokoll.
(APA/red)