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Diskussionen um "Baby-Kino"

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Auf einhellige Ablehnung bei der Wiener Rathausopposition stößt das Ende des so genannten „Baby-Kinos“ im Votivkino. Eine innovative Idee werde durch „anachronistische und unlogische Scheingründe“ zerstört.

Nach einem Gutachten des Amtes für Jugend und Familie (MA 11) verstießen die Vorstellungen speziell für Eltern mit Kleinstkindern gegen das Jugendschutzgesetz. Der Wiener FP-Chef Strache sah in seiner Reaktion gar das gesamte Votivkino von Sperre bedroht, die es zu verhindern gelte. Die Wiener ÖVP sprach von einer „lebensfremden“ Entscheidung und die Grünen orteten „Familienfeindlichkeit“ bei der Stadtverwaltung.

Das Votivkino werde von Sperre bedroht, anstatt diese Alternative zu den Megakomplexen zu fördern, bedauerte Strache. Kleinstkinder seien tagtäglich der Reizüberflutung des Alltags ausgesetzt, weshalb dies im Bezug auf das Kino als „Scheinargument“ zu werten sei. Strache forderte eine einheitliche Vorgaben für die Wiener Kinos und die Rettung des Votivkinos mit seinem besonderen Nischenkonzept.

Falscher Jugendschutz

Für die Wiener ÖVP wandte sich Jugendsprecher Wolfgang Aigner gegen „falsch verstandenen Jugendschutz“. Der Kinobetreiber sei mit viel Sensibilität vorgegangen und habe die Lichteinstellung herauf- und die Lautstärke des Tones herabgesetzt, um für die Kinder eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Bei Kleinstkindern sei es außerdem sinnlos, den Kinobesuch davon abhängig zu machen, ob der gespielte Film jugendfrei sei oder nicht.

Ein innovatives Projekt werde durch „anachronistische und unlogische Scheingründe“ zerstört, bedauerte auch die Grüne Kultursprecherin Marie Ringler. Dass durch das Baby-Kino schädliche Reizüberflutung erzeugt werde, sei wissenschaftlich nicht belegt. Auch sei es normaler Bestandteil des Lebens, wenn Kinder ihre Eltern wie im Kino „aufgeregt, angespannt und traurig“ erlebten – was von der MA 11 moniert worden sei.

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