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Diskussion um Bankbesuch mit Mundschutz-Masken

Diskussion um das Tragen von Mundschutz-Masken in den Banken.
Diskussion um das Tragen von Mundschutz-Masken in den Banken. ©APA/BARBARA GINDL
Eine Vollvermummung in Bankfilialen ist nicht erlaubt. Gesetzlich vorgegeben ist jedoch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das löste zuletzt Diskussionen aus.

Vorarlbergs Bankensprecher Wilfried Hopfner appelliert in diesem Zusammenhang, dass Kunden Banken ohne Schutz betreten sollen und die Maske erst in der Bankfiliale anlegen sollen.

Gesicht soll beim Betreten der Bank sichtbar sein

Denn dadurch ist das Gesicht zuerst komplett sichtbar, sagte er gegenüber dem ORF. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), will diesen Rat nicht für ganz Österreich geben.

Tatsache sei, dass es unterschiedliche Gegebenheiten in Österreich gebe, kleinere und größere Filialen, Banken mit und ohne Foyer. "Daher können Anforderungen zur Wahrung von Gesundheit und Sicherheit je nach individueller Gegebenheiten unterschiedlich sein und Lösungen nicht über einen Kamm geschoren werden", hieß es in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA.

(APA/Red)

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