Das Verwaltungsgericht München hat es zurzeit mit einem ganz besonderem Fall zu tun. Ein Mann aus dem Rheinland hat eine Klage gegen die Frauenparkplätze eingereicht. Er fühle sich davon diskriminiert.
Frauenparkplätze sollten Risiken vermindern
Auslöser für die Klage am Verwaltungsgericht München sind die städtischen Frauenparkplätze im oberbayerischen Eichstätt. 2016 wurde dort eine Frau vergewaltigt. Um das Risiko zu verringern, wurden nach dem Vorfall gut beleuchtete und nicht so abgelegene Frauenparkplätze eingerichtet. Nun muss sich die Stadt aufgrund der Klage eines jungen Mannes für diese Maßnahme verantworten. Der Mann will sich erst nach der Verhandlung zu dem Prozess äußern.
In Eichstätt zeigt man sich über die Klage fassungslos. Der Leiter des Rechtsamt Eichstätt Hans Bittl meinte: “Es ist nun einmal statistisch erwiesen, dass Frauen häufiger Opfer von Gewaltdelikten werden als Männer. Es geht allein um Sicherheitsgründen”
Frauenparkplätze: Schilder nicht bindend
Im Übrigen sind die Schilder für Frauenparkplätze, sowie Mutter-Kind-Parkplätze im Gegensatz zu Behindertenparkplätze nicht bindend. Es handelt sich lediglich um reine Hinweisschilder, für die man nicht belangt werden kann.
Der Kläger fühlt sich dennoch diskriminiert. Außerdem findet er, dass auch Frauen durch die Schilder diskriminiert werden. Sie wirken dadurch schutzbedürftig und als könnten sie nicht so weit laufen.