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Die wichtigsten Infos zur GIS-Gebühr des ORF

Alle Informationen rund um die GIS-Gebühren.
Alle Informationen rund um die GIS-Gebühren. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Wieviel kosten die GIS-Gebühren derzeit in den verschiedenen Bundesländern? Wie kann man sich an- und abmelden? Wann ist die GIS-Gebühr zu bezahlen? Vienna.at hat die wichtigsten Infos zusammengefasst.
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Seit 1998 hebt der ORF die sogenannte GIS-Gebühr (Gebühren Info Service) ein. Bis vor kurzem waren davon nur Personen mit einem Radio- oder TV-Empfangsgerät betroffen. Am Montag hat der VfGH, auf Antrag des ORF, einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nun bis Ende 2023 Zeit eine Neuregelung zu schaffen.

Wie hoch sind die ORF-Gebühren im Durchschnitt in Wien?

Das bedeutet, dass künftig vielleicht auch Menschen, die ORF-Programme ausschließlich über das Internet konsumieren ein Programmentgelt bezahlen müssen. Derzeit liegen die Kosten für die GIS-Gebühr bei 18,59 Euro pro Monat an Programmentgelt. Dazu kommen noch Gebühren und Abgaben an Bund und Länder, sowie die Umsatzsteuer hinzu. Die Länderabgabe variert. Die gesamten ORF-Gebühren liegen daher zwischen 22,45 und 28,65 Euro. In Wien liegt die GIS-Gebühr derzeit bei 28,25 Euro.

Wofür die GIS-Gebühren des ORF verwendet werden

Die Radio- und Fernsehgebühren verwendet der Bund um Privatsender zu fördern und der Kulturförderungsbeitrag dient der Förderung kultureller Zwecke beziehungsweise neuer Medien. Das Programmentgelt verwendet der ORF zur Erhaltung von unter anderem vier TV-Kanälen, zwölf Radiokanälen, des ORF-Netzwerks, der ORF-TV-Thek und des Teletextes.

Befreiung von der Rundfunkgebühr

Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist derzeit noch möglich, wenn man keine Radio- oder TV-Empfangsgeräte hat. Dies könnte sich aber 2023 ändern. Auch eine Befreiung von der Rundfunkgebühr aus sozialer oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann beantragt werden. Die Befreiung setzt jedoch vorraus, dass Radio- und TV-Gerät bereits abgemeldet wurden und die Person einen Hauptwohnsitz in Österreich hat. Mehr zu den Vorraussetzungen finden Sie hier. Auch Autoradios und der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden ist gebührenfrei.

Die Abmeldung von der ORF-Gebühr kann derzeit nur erfolgen, wenn alle Empfangsgeräte aus einem Haushalt entfernt wurden oder man in einen Haushalt übersiedelt, indem bereits die Gebühren bezahlt werden. Auch wenn man seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt wird. Arbeitslose können jedoch um die oben genannte Befreiung ansuchen. Das Einkommen aller Personen im Haushalt muss dabei unter diesen Richtsätzen liegen: Bei einer Person unter 1.154,15 Euro und bie zwei Personen unter 1.820,80 Euro (Stand 1.1.2022).

So können Sie sich von der ORF-Gebühr abmelden

Zur Abmeldung von der GIS-Gebühr braucht man die sogenannte Teilnehmernummer. Diese findet man auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs. Man kann aber auch unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer beim Gebühren Info Service schriftlich oer per Telefon um die Teilnehmernummer anfragen.

Hat man die Teilnehmernummer muss man nur das Formular ausfüllen und an die GIS Gebühren Info Service GmbH schicken (Die Adresse finden Sie hier). Eine Abmeldung ist nur für die Zukunft und niemals rückwirkend gültig. Sie ist frühestens ab Ende jenes Monats gültig, in welchem die Abmeldung bei der GIS einlangt. Außgenommen davon ist der Tot des Gebührenzahlers.

Diese Geräte sind derzeit GIS-Gebührenpflichtig

Hat man Geräte, die Rundfunk oder TV emfpangen können, ist man verpflichtet diese anzumelden, unabhängig davon, welche Sender man nutzt. Angemeldet werden müssen derzeit:

  • Fernsehgeräte
  • Kabel-TV
  • Satelliten-TV
  • Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio-Karte
  • Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang
  • Autoradios brauchen nicht gemeldet werden

So melden Sie Geräte zur ORF-Gebühr an

Auch portable Geräte müssen angemeldet werden oder Geräte an Nebenwohnsitzen. Die Anmeldung kann online auf der Seite der GIS erledigt werden (hier). Das Formular zur Anmeldung kann aber auch ausgedruckt und ausgefüllt an die GIS geschickt werden.

Die Gebührenpflicht beginnt am Beginn des Monats, andem das Radio- oder TV-Empfangsgerät am Standort (Haupt- oder Nebenwohnsitz) aufgestellt wird. Erfolgt keine oder eine falsche Anmeldung, obwohl ein Radio- oder TV-Empfangsgerät vorhanden ist, kann das zu einer Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 Euro führen.

(Red)

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