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Die Kirchen gehen wieder auf!

Pfarrkirche St. Karl
Pfarrkirche St. Karl ©Stadt Hohenems
 Liebe Mitglieder der Pfarrgemeinden in Hohenems! 

„Da freuten sich die Jünger, dass sie den Herrn sahen“ (Joh 20,20). Ostern – ein Wiedersehen: mit diesem Gedanken sind wir in die Ostertage des Jahres 2020 gegangen. Ein Wiedersehen in der Gottesdienstgemeinschaft wird nun möglich. Die Pfarrgemeinderäte von St. Karl und St. Konrad haben sich Gedanken gemacht, wie dieses entsprechend der Corona-Vorgaben gestaltet werden kann. Dabei kann es keine perfekte Lösung geben, es ist ein „Ausloten“ der besten Möglichkeiten.

Sonn- und Feiertage mit Vorabend – Zugang mit Zählkarten

Die großzügigen Räumlichkeiten der Pfarrkirchen in Hohenems bieten 80 Personen gemäß den Vorgaben Platz. Daher werden ab Montag der jeweiligen Woche Zählkarten, nach Gottesdienst sortiert, in den Pfarrkirchen zur Entnahme aufliegen. Die Zählkarte bietet Sicherheit, einen „fixen Platz“ bei der Messe zu haben. Wir ersuchen, die Zählkarte mitzubringen und am Eingang vorzuweisen. Ebenso ersuchen wir, die eigene Maske mitzubringen und den Mindestabstand von zwei Metern, so kein gemeinsamer Haushalt besteht, einzuhalten.

Gottesdienste – Wochentage

Alle Gottesdienste finden in den Pfarrkirchen statt, d. h. die Messe am Dienstag um 8 Uhr wird von St. Anton nach St. Karl verlegt. An Werktagen ist keine Zählkarte nötig. Grundsätzlich sind Katholiken weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Im Sinne der größtmöglichen Sicherheit, zumal bei Personen der Risikogruppen, sei auf die Wochentagsgottesdienste beziehungsweise das Angebot in den Medien verwiesen. Schülergottesdienste entfallen bis zum Herbst.

Feiertage

Christi Himmelfahrt (21. Mai 2020):
Da wegen der Corona-Beschränkungen Prozession und Feier in St. Rochus nicht möglich sind, gilt die übliche Sonntagsordnung.

Pfingstmontag (1. Juni 2020):
Aufgrund der Absage der Messfeier in der Kapelle Bauern gilt dieses Jahr ausnahmsweise eine geänderte Gottesdienstordnung: 9.30 Uhr St. Karl, 10.30 Uhr St. Konrad.

Fronleichnam (11. Juni 2020):
Wegen Absage der Prozession gilt auch hier die übliche Sonntagsordnung.

Beerdigungen

Eine Feier in der Pfarrkirche mit maximal 80 geladenen Personen ist möglich, für die Beisetzung auf dem Friedhof ist der engste Familienkreis mit maximal 30 Personen zugelassen. Seelenmessen und allgemeine Jahrtage werden gesammelt nach Wegfall der Beschränkungen nachgeholt.

Taufen

Taufen sind nur als Einzeltaufen mit maximal 10 Personen erlaubt. Deswegen werden in Hohenems zusätzliche Tauftermine angeboten; diese werden im „s’Blättle“ bekanntgegeben.

Wiedersehen auf Raten

Auf diese Weise wollen wir uns in den Gemeinden wieder schrittweise aufeinander zubewegen. Bereits jetzt danken wir Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme und freuen uns, dass nun erste Begegnungen wieder möglich sind.

Thomas Heilbrun, Pfarrer
Für die Vorstände der PGR St. Karl und St. Konrad

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