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Die Hetztiraden des Jean-Marie Le Pen

Der rechtsradikale französische Politiker Jean-Marie Le Pen hat mit seinen Aussprüchen immer wieder Menschen persönlich verletzt und die Justiz auf den Plan gerufen.

Mehrfach wurde er wegen Diffamierung verurteilt. Die Nachrichtenagentur AFP stellt einige von Le Pens Entgleisungen zusammen:

  • Mai 1987: „Der Aids-Kranke ist durch seine Atmung, seinen Speichel, seinen Kontakt ansteckend. Er ist wie eine Art Leprakranker.“
  • März 1990: Le Pen bietet für den „Niedergang Frankreichs“ eine einfache Formel mit den vier Anfangsbuchstaben AIDS an: Affairisme (Geschäftemacherei), Immigration (Einwanderung), Drogen und Sozialismus.
  • 1993: Le Pen wird zu einer Geldstrafe von 10.000 Franc (1524 Euro) verurteilt, weil er 1988 den früheren Minister Michel Durafour als „Durafour-Crematoire“ bezeichnet hatte. Die Beleidigung beruhte auf einem Wortspiel: „Four crematoire“ heißt der Ofen in einem Krematorium.
  • 1995: Vor der Präsidentschaftswahl wünscht Le Pen dem scheidenden Amtsinhaber Francois Mitterrand, der zu diesem Zeitpunkt bereits schwer krank war, indirekt den Tod. Le Pen spricht von einem „Altersabbruch“, indem er im französischen Wort für „Schwangerschaftsabbruch“ den Bestandteil „Schwangerschaft“ durch „Alter“ ersetzt.
  • Juni 1996: Weil in Frankreichs erfolgreicher Fußball-Nationalelf viele Kicker ausländischer Herkunft spielen, findet Le Pen es „künstlich“, noch von einem „Team Frankreichs“ zu sprechen. Er beklagt, die meisten Spieler könnten die Marseillaise, die französische Nationalhymne, nicht singen.
  • 30. August 1996: Le Pen erklärt, er glaube an die „Ungleichheit der Rassen“.
  • 1997: Le Pen wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er den Präsidenten der Organisation SOS Racisme, Fode Sylla, als „dickes verrücktes Rind“ bezeichnet hat.

  • 5. Dezember 1997: Le Pen sagt in München, die Gaskammern des Holocaust seien „ein Detail der Geschichte des Zweiten Weltkriegs“. Dafür wird er vom Münchner Amtsgericht wegen Volksverhetzung verurteilt. Schon zuvor hatte er in Frankreich eine Geldstrafe von 183.200 Euro kassiert, weil er 1987 ebenfalls die Gaskammern als „Detail“ abgetan hatte.
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