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Die größten Polizei-Märchen

Vom verweigerten Alkotest über Durchsuchungen bis hin zu den Rechten von Securitys - die "Vorarlberger Nachrichten" klären Missverständnisse auf.

Jeder ist froh, dass es die Polizei gibt, doch niemand hat gern mit ihr zu tun. Das liegt wohl daran, dass man meist nur in unangenehmen Situationen wie zum Beispiel bei Verkehrskontrollen näheren Kontakt zur Exekutive hat und sich unsicher ist, welche Rechte man als Bürger hat.

Viele haben falsche Vorstellungen von der Polizei, vor allem von ihren Vollmachten. Dass es harte Konsequenzen haben kann, wenn man seine Rechte und Pflichten nicht kennt, weiß ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. „Es gibt leider täglich immer noch viele Missverständnisse, die zu Ärger mit Polizei und Behörden führen.“

Die häufigsten Vorurteile

Wenn ich betrunken einen Alkotest verweigere, ist es für mich besser als wenn ich puste.
„Nein“, warnt der ÖAMTCJurist, „grundsätzlich gilt, es ist immer davon abzuraten, den Test zu verweigern. In diesem Fall geht die Behörde nämlich vom schlimmsten Alkoholisierungsgrad aus, man verliert auf jeden Fall den Führerschein und äußerst teuer wird es zusätzlich.“

Zuhause bin ich vor Kontrollen sicher.
Falsch! Unglaublich aber wahr: die Polizei hat sogar dass Recht, einen vermeintlichen Alkolenker zu Hause aufzusuchen und einen Test zu verlangen. „Voraussetzung ist allerdings, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass derjenige tatsächlich alkoholisiert gefahren ist“, so Hoffer. Man muss die Beamten zwar nicht direkt in die Wohnung lassen, doch weigert sich der Aufgeforderte, den Test zu machen, kommt es zum Verfahren. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Praxis kürzlich in einem Urteil als rechtmäßig bestätigt. In jenem Fall war der Polizist sogar rechtswidrig in die Wohnung eingedrungen, trotzdem wurde das Ergebnis des Alkotests anerkannt.

Wenn ich betrunken bin und Fahrrad fahre, kann mir die Polizei nichts anhaben.
Falsch. Ab einem Promillewert von 0,8 Promille ist auch das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss strafbar. Unter Umständen kann man sogar den Führerschein verlieren, nämlich dann, wenn die Alkoholisierung ein Indiz für eine Alkoholerkrankung ist. In dem Fall kann man zwecks Feststellung zum Amtsarzt und diversen Untersuchungen beordert werden.

Unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild darf nicht die Geschwindigkeit gemessen werden.
Doch. „Im Prinzip darf das die Polizei, aber es ist natürlich äußerst unfair“, so der ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Die Polizei darf so schnell fahren wie sie will.
Nein, grundsätzlich gilt auch für die Polizei die StVO. Übertretungen sind erlaubt, wenn die Verhältnismäßigkeit beachtet wird, z. B. wenn ein flüchtender Schwerverbrecher verfolgt wird. Dann dürfen die Polizeiautos unter anderem entgegen der Einbahnstraße fahren und zum Beispiel auch die Busspur benutzen. Die Polizei darf aber nicht mit 100 km/h durch die Fußgängerzone rasen, um einen kleinen Ladendieb zu schnappen. Für Einsatzfahrzeuge gilt allerdings kein Park- und Halteverbot.

Einen Alkotest muss ich nur machen, wenn ein Verdacht besteht, dass ich betrunken bin.
Falsch. Die Polizei darf bei jeder Kontrolle einen Alkotest machen, auch ohne Verdacht. Sogar Fußgänger können dazu aufgefordert werden, aber nur, wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass sie einen Unfall mitverursacht haben.

Die Polizei darf bei einer Kontrolle auch mein Auto (z. B. auf Drogen) durchsuchen.
Nein. Das Auto darf nur bei einem konkreten Verdacht auf eine strafbare Handlung durchsucht werden. Zum Beispiel wenn Injektionsspritzen lose umherliegen.

Den Führerschein darf mir nur die BH wegnehmen.
Auch Polizisten dürfen bei einer Kontrolle den Führerschein einbehalten. Etwa wenn man als Autofahrer über/ab 0,8 Promille Blutalkohol hat oder im Ortsgebiet mit 40 km/h zu schnell erwischt wird.

Die Polizei hat das Recht, mich jederzeit zu durchsuchen.
Die Polizei darf eine Person nur durchsuchen, wenn man unter Verdacht steht, etwas Strafbares getan zu haben (z. B. Diebstahl, Drogenbesitz) oder wenn der Verdacht besteht, dass jemand gefährliche Gegenstände bei sich trägt. Mädchen/ Frauen dürfen nur von Beamtinnen durchsucht werden.

Securities haben die gleichen Rechte wie die Polizei.
Nein, Sicherheitsdienste sind nicht die Exekutive. Sie können nicht verhaften. Sie haben das Recht, jemanden festzuhalten bis die Exekutive kommt, wenn der Verdacht besteht, dass diese Person mit einer strafbaren Handlung in Verbindung steht.

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