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Die Anrainer als härteste Match-Gegner

Gesperrte Gastrozeilen auf dem FC-Platz, gesperrte Osttribüne beim Reichshofstadion, scharfe Kontrollen, Sperrstunde auf beiden Plätzen verbunden mit drakonischen Strafen.

Die Lustenauer Fußballklubs haben’s nicht leicht. Besonders verzweifelt sind die Funktionäre des FC Lustenau. Der Aufstieg in die zweithöchste Spielklasse brachte mehr Zuschauer. Die Vereinsfunktionäre erweiterten daraufhin ihr gastronomisches Angebot, errichteten zusätzliche Verpflegungsstellen, die außerhalb des Areals der gültigen Betriebsanlagengenehmigung liegen. „Wir haben“, räumt FC-Präsident Kurt König, „die zusätzlichen Verpflegungsstätten ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung errichtet. Die BH teilte uns auf Anfrage mit, dass man erst nach entsprechenden gewerbetechnischen Untersuchungen feststellen könne, ob alles in Ordnung gehe. Als dann vergangenen Herbst eine behördliche Lärmschutzmessung gemacht wurde, hat man uns alles gesperrt“, ärgert sich König. „Es ist ein einziger Anrainer, der uns das alles eingebrockt hat. Und uns damit enormen wirtschaftlichen Schaden zufügt“, beklagt König. Der FC will jetzt alle rechtlichen Schritte einleiten, um den Bescheid zu Fall zu bringen.

Schauplatz Reichshofstadion, ein paar hundert Meter Luftlinie entfernt. Es ist Dienstag nach dem Spiel gegen Leoben, kurz nach 22 Uhr. Postenkommandant Herbert Strini durchstreift mit einem weiteren Beamten des GP Lustenau das Austria-Dorf, überprüft dabei, ob nichts mehr ausgeschenkt wird. Auch hier ist Überschreitung der ortsüblichen Lärmbelastung der Grund für das rigorose Einschreiten. Vor dem Haus der Beschwerde führenden Anrainerin hört man indes nur ein kaum wahrnehmbares Gemurmel. „Wir tun das hier nicht gerne“, sagt Gendarm Herbert Strini. „Aber es gibt eben den behördlichen Auftrag. Schreiten wir nicht rigoros ein, sind wir dran“, so der Postenkommandant. Die Standpächter sind vorsichtig geworden. Wiederholte Übertretungen können 3000 Euro kosten.

Still, einsam und leer steht die neue Osttribüne in der Nacht. Leer war sie auch während des Spiels. Sie wurde ordnungsgemäß errichtet, behördlich genehmigt. Alles bestens. Vermeintlich. Nach Abweisung aller Berufungen gegen deren Bau ging die Beschwerde führende Anrainerin zum Verwaltungsgerichtshof. Dort befand man, dass die „Ortsüblichkeit“ des Bauwerks nicht gegeben sei. Die Tribüne wurde plötzlich gesperrt. „Das heißt, man wird halt eine Lärmschutzwand aufstellen müssen, um diese Ortsüblichkeit zu erreichen“, schüttelt Austria-Funktionär Günther Fitz den Kopf. Zuerst wolle man allerdings das Gespräch mit den Nachbarn suchen.

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