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Die Anfechtung(en) der BP-Wahl und ihre möglichen Folgen

Was passiert im Falle einer greifenden Anfechtung?
Was passiert im Falle einer greifenden Anfechtung? ©APA
Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind nach der Bundespräsidentenwahl mehrere Anfechtungen des Ergebnisses eingelangt - drei stammen bekanntlich von Seiten der FPÖ. Was was genau würde passieren, wenn die Anfechtung greifend werden würe? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.
FPÖ wartet mit Anfechtung
Wahl-Anfechtung wahrscheinlich
FPÖ will sich an VfGH wenden

Unter den Anfechtern ist auch Robert Marschall. Laut Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) handelt es sich um acht Anfechtungen.Wien. VfGH-Sprecher Christian Neuwirth bestätigte am Freitag, dass es “mehrere Anfechtungen” von Privatpersonen gibt, dies sei nach jeder Wahl üblich.

Unter ihnen ist auch Robert Marschall, dessen Bundespräsidentschaftskandidatur an der Unterschriftenhürde gescheitert ist, und eben diese kritisiert er.

Nationalratspräsidentin Bures hatte zuvor – nach der Präsidiale am Freitag – konkret von acht Anfechtungen gesprochen.

NR-Präsidium bereitet sich auf Fall der Fälle vor

Der Nationalrat bereitet trotz der Anfechtungen der Bundespräsidenten-Wahl die Angelobung des neuen Staatsoberhaupts für 8. Juli vor. Darauf hat sich am Freitag die Präsidiale festgelegt. Demnach werden die Mitglieder der Bundesversammlung für dieses Datum eingeladen, allerdings mit Vorbehalt.

Sollte der VfGH bis dahin nicht entschieden haben oder eine Neuwahl verfügen, haben die in der Bundesversammlung vertretenen Persönlichkeiten dennoch am 8. Juli nicht frei. Denn die Verabschiedung von Bundespräsident Heinz Fischer findet an diesem Tag in jedem Fall statt.

Falls Van der Bellen nicht angelobt wird …

Ob es sich mit dem Höchstrichter-Spruch ausgehen wird, wollte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) nicht einschätzen. Das Bemühen dafür gebe es sicher, aber es seien acht Anfechtungen eingetroffen, eine davon – jene der FPÖ – sehr umfangreich.

Sollte Wahlsieger Alexander Van der Bellen nicht wie geplant angelobt werden können, werden die Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan die Geschäfte übernehmen. Dafür ist keine Extra-Angelobung nötig. Entschieden wird in dem Gremium dann mit Mehrheit. Bei Gleichstand, wenn einer der Präsidenten verhindert ist, gibt die Stimme des ranghöheren Präsidenten den Ausschlag.

Die Anfechtung – und ihre möglichen Folgen

Was passiert nun am 8. Juli in jedem Fall?

Da die Amtsperiode von Heinz Fischer mit diesem Tag endet, wird der Bundespräsident in jedem Fall im historischen Sitzungssaal des Parlaments von den Würdenträgern des Staats verabschiedet.

Und was passiert, wenn der VfGH rechtzeitig entscheidet und die Wahl nicht wiederholt werden muss?

Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) hat sich in einem Schreiben an den Bundeskanzler gewandt, dass die Regierung an den Bundespräsidenten herantreten möge, die so genannte Bundesversammlung für den 8. Juli unter Vorbehalt einzuberufen. Sollte der Verfassungsgerichtshof rechtzeitig grünes Licht geben, könnte Alexander Van der Bellen so unmittelbar nach der Verabschiedung Fischers feierlich angelobt werden.

Welche Folgen hätte es, wenn der VfGH länger Zeit braucht und letztlich den Wahlgang für gültig erklärt?

Dann würde Van der Bellen einfach später von der Bundesversammlung angelobt werden. Die Einberufung dieser könnte innerhalb weniger Tage nach dem Entscheid des VfGH und der Kundmachung des Wahlergebnisses erfolgen. Sämtliche Agenden des Staatsoberhaupts von der Angelobung neuer Regierungsmitglieder bis zur Beurkundung von Gesetzen hätte zwischen Fischers Abtritt und Van der Bellens Antritt das Nationalratspräsidium über, auf das die Aufgaben “ex lege” also ohne eigene Angelobung übergingen.

Übernimmt das Präsidium auch die Aufgaben, wenn der VfGH die Wahl zur Gänze oder teils aufhebt und somit ein längerer Zeitraum bis zur Neuwahl zu überbrückt werden muss?

Ja, die Präsidenten übernehmen diese Aufgabe einfach so lange, bis das neue Staatsoberhaupt angelobt ist. Das kann durchaus eine Zeit dauern. Durch die schwere Erkrankung und den späteren Tod von Franz Jonas im Jahr 1974 musste das Nationalratspräsidium die Agenden des Staatsoberhaupts drei Monate wahrnehmen.

Wer hat dann im Präsidium das Sagen?

Zu sagen haben alle drei Präsidenten etwas, da Beschlüsse an sich mit Mehrheitsentscheidung gefällt werden. Ist ein Präsident verhindert, ist bei Gleichstand die Stimme des höherrangigen Präsidenten entscheidend. Beschlussfähig ist das Kollegialorgan übrigens auch, wenn nur ein Präsident verfügbar ist. Die Funktion der Sprecherin des Gremiums übernimmt die Nationalratspräsidentin, die somit auch erste Ansprechfunktion gegenüber anderen Staatsorganen ist.

>> Rückblick: Das war die spannende BP-Wahl 2016.

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