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Deutschland: Einheitliches Dosenpfand

Ab Samstag gilt in Deutschland ein einheitliches Pfand für Getränkeverpackungen von 25 Cent. Durch die neuen Regeln entfällt gleichzeitig auch die Pfandpflicht auf so genannte Partyfässer.

Die Abgabe gilt für alle Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 und 3 Liter bei Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure, wie Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Bisher sind bei mehr als 1,5 Liter 50 Cent fällig.

„Die Pfandpflicht wird endlich verbraucherfreundlicher“, betonte Trittin. „Getränkeindustrie, Handel und Anbieter von Pfandsystemen erhalten damit eine klare rechtliche und politische Vorgabe sowie Investitionssicherheit.“ Die inzwischen dritte Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung wird demnach am Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit einen Tag später in Kraft.

Erst rund ein Jahr später – zum 1. Mai 2006 – werden auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops pfandpflichtig. „Ein Schuss Alkohol befreit nicht mehr – wie bisher – vom Dosenpfand“, erklärte Trittins Ministerium. Pfandfrei bleiben Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie beispielsweise Getränkekartons.

Auch zum 1. Mai 2006 sollen dann die so genannten Insellösungen einzelner Handelsketten und Supermärkte fallen, die nur die Rücknahme von ihnen selbst verkaufter Ware erlauben: Die Verbraucher müssten dann „nicht mehr zwischen den Plastikflasche aus dem Discounter und von der Tankstelle unterscheiden“, sondern könnten ihre leeren Verpackungen abgeben, wo sie wollten, erklärte das Ministerium. Dabei gilt dann allerdings noch die Einschränkung, dass Geschäfte nur die Art von Getränkeverpackungen zurücknehmen müssen, die sie selber auch im Sortiment haben: Wer also nur Dosen anbietet, muss nur Dosen zurücknehmen, wer nur Flaschen, nur Flaschen.

Das deutsche Bundeskabinett beschloss gleichzeitig die Übernahme weiterer EU-Vorgaben in deutsches Recht. Nach der EU-Verpackungsrichtlinie müssen bis Ende 2008 mindestens 60 Prozent der Verpackungsabfälle verwertet und mindestens 55 Prozent stofflich verwertet werden. Gleichzeitig werden bei einzelnen Materialien Recyclingquoten zwischen 15 Prozent (Holz) und 60 Prozent (Glas, Papier und Karton) gesetzt.

Trittin zufolge haben die Vorgaben in Deutschland in der Praxis keine Auswirkungen, da die entsprechenden Vorgaben schon heute erreicht würden. Deutschland ist aber zur Übernahme der EU-Regeln verpflichtet. Deshalb geht die nun vierte Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung nun an Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung.

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