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Deutschland beschließt Verlängerung der Sicherheitsgesetze

Die deutsche Regierung hat am Mittwoch die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beschlossen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden waren.

Der Großteil der Regelungen soll für vier weitere Jahre gelten. Nach dem Koalitionskompromiss vom Juni werden einige Befugnisse der Geheimdienste erweitert, während andere Regelungen entfallen.

So erhalten die Geheimdienste einen umfassenderen Zugriff als bisher auf Bank- und Flugdaten. Die Abfrage von Postverkehr und Postfächern, der kleine Lauschangriff mit verwanzten Beamten und die Erhöhung der Höchstspeicherfrist auf 15 Jahre fallen dagegen weg. Auch Einblick in Bankschließfächer erhält der Staat nicht. Eine Einigung im Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung ist dagegen weiter nicht in Sicht.

In den USA warnte Präsident Barack Obama kurz vor dem zehnten Jahrestag der Anschläge von New York und Washington vor der Gefahr terroristischer Einzelgänger wie im Fall des Attentäters von Oslo. Das Risiko eines solchen Anschlags in den USA sei größer als die Gefahr einer koordinierten Aktion von Extremisten, sagte er.

Gesamte Sicherheitsgesetzgebung wird geprüft

In Deutschland kommt auf Drängen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetz auch die gesamte Sicherheitsgesetzgebung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf den Prüfstand. Eine Regierungskommission soll kritisch beurteilen, inwieweit sich Gesetze und Sicherheitsbehörden seither verändert haben. Das Gremium soll auch untersuchen, ob es überflüssige Doppelstrukturen gibt – dies gilt unter anderem für den Militärgeheimdienst MAD, dessen Auflösung die Justizministerin fordert. Sie sprach von einer “Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik” nach der kontinuierlichen Ausweitung der Sicherheitsgesetze seit 2001.

Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar dagegen kritisierte: “Schon zum zweiten Mal nach dem 11. September 2001 sollen die seinerzeit unter Zeitdruck erlassenen Anti-Terror-Gesetze ohne gründliche, unabhängige Prüfung verlängert werden.” Außerdem würden die Befugnisse der Geheimdienste noch erweitert, während die wenigen Befugnisse, auf die verzichtet werde, ohnehin kaum oder gar nicht genutzt worden seien.

Uneinigkeit bei Vorratsdatenspeicherung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze, mahnte zugleich aber eine rasche Einigung über die Vorratsdatenspeicherung an. Deutschland hinke im europäischen Vergleich immer noch hinterher. “Die Bundesjustizministerin muss endlich den Weg für eine praxistaugliche Vorratsdatenspeicherung frei machen”, forderte GdP-Chef Bernhard Witthaut. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung, mit der die Verbindungsdaten von Handy und Internet sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt.

Die Verlängerung der Sicherheitsgesetze war lange einer der größten Konflikte in der Koalition. Konkret ging es in dem Streit darum, ob und in welcher Form die im Jänner 2012 auslaufenden Anti-Terror-Gesetze verlängert werden sollen. Mit dem Gesetzespaket hatten die Geheimdienste umfangreiche Auskunftsbefugnisse erhalten: Unter anderem dürfen sie Kontobewegungen und Flugdaten sowie die Verkehrsdaten aus Telefonaten und Internetaktivitäten Verdächtiger abfragen. Das Gesetzespaket wurde nach den Anschlägen vom 2001 befristet auf fünf Jahre erlassen und wurde seither einmal verlängert. Die neue Verlängerung soll nun vier Jahre gelten.

Manche Befugnisse werden ausgeweitet, andere eingeschränkt

Einige der Befugnisse werden nun erweitert: So sollen die Geheimdienste Flugdaten zentral bei Buchungssystemen abfragen dürfen. Außerdem können sie Kontenstammdaten anfordern, also Informationen darüber, welche Konten ein Verdächtiger bei welcher Bank unterhält. Bisher mussten die Dienste mühsam die einzelnen Fluggesellschaften und Banken abfragen.

Dagegen laufen andere wenig oder gar nicht genutzte Befugnisse auf Drängen der FDP aus. Dazu zählt die Möglichkeit, Auskünfte über den Postverkehr und Postfächer einzuholen. Auch den sogenannten kleinen Lauschangriff wird es nicht mehr geben, also die Ausrüstung von Beamten mit Mikrofonen am Körper zur Eigensicherung. Die Union scheiterte außerdem mit der Forderung nach Einblick in die Bankschließfächer Verdächtiger und der Einführung eines Bußgeldes bei Auskunftsverweigerung.

(APA)

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