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Deutscher Prinz wegen nicht bezahlter Zahnbehandlung vor Gericht

Viel Geld sind die schönen, neuen Zähne des Prinzen nach der Zahnbehandlung wert
Viel Geld sind die schönen, neuen Zähne des Prinzen nach der Zahnbehandlung wert ©Bilderbox
Wegen schweren Betruges rund um nicht bezahlte Zahnbehandlungen muss sich ein deutscher Prinz vor dem Straflandesgericht verantworten.

Der Prinz hatte sich im Jänner 2010 in einem Zahnambulatorium fünf Zähne reißen und einen Zahnersatz anfertigen haben lassen, nachdem er bei Glatteis zu Sturz gekommen war und sich einige Zähne ausgeschlagen hatte. Der Angeklagte – übrigens kein echter Prinz sondern durch Adoption in eine Familie gekommen, die gegen Geld ebensolche anbietet – hätte gewusst, dass er die Behandlung nicht bezahlen könne. Und wies umgehend alle Anschuldigungen zurück. 

War es eine Versicherungssache?

“Der Zahnarzt hat gewusst, dass das eine Versicherungssache ist”, betonte der Verteidiger. Sein Mandant sei in der Wiener Innenstadt vor einer Bankfiliale zu Sturz gekommen, weil die Schneeräumung bzw. Streuung unterlassen worden sei. Nach Ansicht des Angeklagten hätten entweder die Haftpflichtversicherung der Bank oder die Assekuranz der mit der Räumung betrauten Firma für seine Behandlung aufkommen müssen.

Durchlaucht leben wenig fürstlich

Die Gerichte sahen das allerdings anders. So blieb der Zahnarzt auf seinen Kosten von 11.800 Euro sitzen. Der Prinz lebt nämlich von einem monatlichen Nettoeinkommen von 950 Euro. Vor Richter Stefan Apostol behauptete er zwar, über ein Vermögen von 100.000 Euro zu verfügen und früher erfolgreich als Auktionator, Kunsthändler und Immobilienmakler gearbeitet zu haben. Fakt ist allerdings, dass der Mann in Deutschland bis zum April 2007 eine mehrjährige Haftstrafe für Betrügereien abgesessen hat, wie er auf richterlichen Vorhalt nach anfänglichem Leugnen zugeben musste.

Die Beißerchen des Häf’n-Prinzen

“Ich war schockiert, als er mir gleich fünf Zähne gezogen hat”, beschwerte sich der vorbestrafte Prinz über den Zahnarzt. Anderen Gläubigern sei er “bloß Kleinigkeiten, Energiekosten und solche Sachen” schuldig. Die Zahnbehandlung sei auch noch gar nicht abgeschlossen, bemerkte der 71-Jährige, indem er sein Gebiss aus dem Mund nahm und dem Gericht zeigte. Er trage “bis heute ein Provisorium”, sei aber selbstverständlich bereit, die offenen Verbindlichkeiten zu begleichen, indem er einen Teppich verkaufen wolle.

Teurer Teppich soll Zahnbehandlung für Prinz finanzieren

Dieser soll angeblich 24.000 Euro wert sein. Käufer habe er bisher leider keinen gefunden, bedauerte der Angeklagte: “Es ist nicht leicht. Ich rede eh jeden darauf an, ob er einen Interessenten kennt. Man muss einen guten Käufer haben, der ihn haben möchte, weil es halt ein kostbarer persischer Teppich ist.”

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