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Der Heizkostenzuschuss kommt auf Ihr Bankkonto

Alle Infos auf www.hohenems.at/heizkostenzuschuss!
Alle Infos auf www.hohenems.at/heizkostenzuschuss! ©Stadt Hohenems
 Anträge können persönlich in der Sozialabteilung, Bahnhofstraße 1, eingereicht oder auf www.hohenems.at/heizkostenzuschuss online ausgefüllt und direkt beantragt werden! 

Wie in den vergangenen Heizperioden wird auch für die kommende ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Der Heizkostenzuschuss kann seit Montag, dem 12. Oktober 2020, und bis zum 19. Februar 2021 beim jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt oder als Empfänger von Mindestsicherung bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.

Um Wartezeiten und Menschenansammlungen bei der Bürgerservicestelle zu verhindern, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen – es gibt keine Bargeldauszahlung. Der Antrag kann auch in Papierform abgeholt und ausgefüllt im Briefkasten abgegeben oder online auf www.hohenems.at/heizkostenzuschuss erledigt werden. Sollten Sie dennoch eine persönliche Antragstellung bevorzugen, ist diese von Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 12 Uhr, in der Sozialabteilung, Bahnhofstraße 1, möglich.

Auszug aus den Förderrichtlinien

Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:
• bei einer alleinstehenden Person 1.237 Euro netto,
• bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht Familienbeihilfe-beziehenden Personen 1.895 Euro netto,
• bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind 1.515 Euro netto,
• bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens 215 Euro netto.

Pro Person/Haushalt kann für die gesamte Heizperiode ein Zuschuss in Höhe von einmalig 270 Euro gewährt werden.

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei der Sozialabteilung im Rathaus, Tel. 05576/7101-1224 oder E-Mail soziales@hohenems.at!

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