AA

Daten der Regierung sollen "offener" werden

Regierungs-Daten sollen "offener" werden
Regierungs-Daten sollen "offener" werden ©APA
Wirtschaftsminister Mitterlehner (ÖVP) plant neue Regeln für die - kommerzielle und nicht-kommerzielle - Nutzung öffentlicher Daten. Deren Einbindung in Software-Anwendungen soll erleichtert werden.

Auch Museen, Archive und Bibliotheken sollen ihre Daten in computerlesbarer Form veröffentlichen. Sie erhalten aber das Recht, einen “Exklusivpartner” für die Digitalisierung zu wählen.

Kosten neu geregelt

Regeln für die Nutzung öffentlich zugänglicher Behördendaten gibt es seit 2005. Nun soll – entsprechend neuer EU-Vorgaben – ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Weiterverwertung dieser Daten verankert werden. Neu geregelt werden auch die Kosten: Ist derzeit ein “Vollkostenersatz” möglich, dürfen künftig in der Regel nur noch die durch Reproduktion, Bereitstellung und Weiterverbreitung anfallenden “Grenzkosten” verlangt werden.

Veröffentlichung der Daten

Veröffentlicht werden sollen die Daten “soweit möglich und sinnvoll” in maschinenlesbarem Format – und zwar auf der Regierungsplattform data.gv.at. Damit soll die Einbindung in Softwareanwendungen erleichtert und die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle ermöglicht werden. Derzeit stellt der Staat viele Unterlagen – von den Förderberichten von Bund und Ländern bis hin zu Rechenschaftsberichten der Parteien – nämlich nur als PDF-Dateien ins Internet. Die automatisierte Einbindung in Softwareanwendungen wird damit verunmöglicht, Auswertungen erschwert.

Offene Daten der Regierung

Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit erhofft sich durch die neuen Regeln Besserung: “Idealerweise sollten PDF-Dokumente oder gescannte Dokumente in Zukunft der Vergangenheit angehören.” Das Gesetz sieht er als positiven Schritt in Richtung offene Daten – auch wenn auf Basis der EU-Vorgaben aber noch stärkere Regeln möglich seien.

Was sich durch die neuen Vorgaben tatsächlich ändert, bleibt abzuwarten. Vorgesehen ist nämlich eine Reihe von Ausnahmen. So dürfen Museen, Archive und jene öffentlichen Stellen, die sich aus dem Verkauf von Informationen finanzieren, auch künftig mehr als nur die “Grenzkosten” für ihre Daten verlangen. Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind überhaupt ausgenommen.

Bedeutung in der Praxis

Was das in der Praxis bedeutet, erläutert das Wirtschaftsministerium auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA): So muss die ZAMG – eine Forschungseinrichtung – ihre Wetter(roh)daten auch künftig nicht verfügbar machen. Das auf eigene Einnahmen angewiesene Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen darf für seine Geodaten auch über die Grenzkosten hinausgehende Tarife verlangen. Und die kompletten Daten des “Spritpreisrechners” bleiben weiter unter Verschluss, weil hier laut Gesetz nur die Bundeswettbewerbsbehörde Einblick hat (“aus wettbewerbsrechtlichen Gründen” werden nur die günstigsten Tankstellen veröffentlicht).

Parallel zum Bund müssen auch die Länder ihre Informationsweitergabegesetze an die neuen EU-Vorgaben anpassen. Das Gesetz ist derzeit in Begutachtung, Inkrafttreten ist für 18. Juli vorgesehen.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Daten der Regierung sollen "offener" werden
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen