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Das neue Fahrradpaket tritt am Ostersonntag in Kraft

Das Fahrradpaket wird nun in Kraft treten - und einige Neuerungen mit sich bringen.
Das Fahrradpaket wird nun in Kraft treten - und einige Neuerungen mit sich bringen. ©APA/Sujet
Zm Beginn der Radsaison tritt am Ostersonntag das Fahrradpaket in Kraft. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung enthält unter anderem die Möglichkeit für Länder und Gemeinden, Fahrradstraßen und Begegnungszonen einzurichten, die Radwegbenützungspflicht flexibler zu handhaben sowie ein Telefonier-Verbot am Rad.
Wichtiger Punkt: Handyverbot
Radfahrbeauftragter erfreut
Radfahren immer beliebter

Das Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) hat im März die Österreichische Bevölkerung dazu befragt, 25 Prozent gaben dabei an, von den neuen Rahmenbedingungen gehört zu haben.

Die Ergebnisse der Erhebung wurden bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien vorgestellt. Nach Erklärung der Maßnahmen fanden 70 Prozent der 604 Befragten die Einführung von Fahrradstraßen, 66 Prozent das Handyverbot und 60 Prozent die Begegnungszonen für sinnvoll. Knapp die Hälfte erachtete die Ausnahmen von der Radwegebenützungspflicht für geeignet. “Mit dem neuen Fahrradpaket sorgen wir für mehr Raum, mehr Sicherheit und klare Regeln für den Radverkehr”, sagte Verkehrsministerin Doris Bures (S). Es könnten damit “eingefahrene Konflikte auf den Straßen durchbrochen werden”. Sie verwies darauf, dass es hierzulande bereits über sieben Millionen Fahrräder gibt und zwei Drittel der Österreicher regelmäßig Rad fahren.

Fahrradpaket: “Radfahren boomt in Wien”

“Jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt merkt, dass Radfahren boomt”, sagte die Ministerin.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf Begegnungszonen gelegt. In denen gilt das “Recht des Schwächeren”, sagte Bures. Diese Bereiche können von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden. Bei der KFV-Befragung gaben 85 Prozent der Bürgermeister in Gemeinden ab 15.000 Einwohnern an, in naher Zukunft eine Begegnungszone errichten zu wollen. Bei Gemeinden von 5.000 bis 15.000 Einwohner waren dies 71 und bei Gemeinden bis 5.000 Einwohner 19 Prozent.

Ab 31. März seien auf jeden Fall die Bürgermeister geforderte, sagte Bures. Sie haben in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich die Entscheidungen zu treffen. Hier könne beispielsweise eine Fußgängerzone in eine Begegnungszone umgewandelt werden.

Änderungen durch das Fahrradpaket

Handyverbot: Analog zum Autofahren ist Telefonieren mit dem Handy beim Fahrradfahren künftig verboten. Bei Verstößen drohen 50 Euro Strafe. Telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt erlaubt.

Fahrradstraßen: Künftig dürfen Straßenerhalter eigene Fahrradstraßen schaffen. Das sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahren vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise – etwa für Zu- und Abfahren erlaubt. Ob und wo solche Fahrradstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden.

Begegnungszonen: Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig dabei ist: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger vor Radfahrer etc. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall, und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen sprechen, sind auch 30 km/h erlaubt.

Radwegbenützungspflicht: In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrern in den Autoverkehr einreihen dürfen – auch wenn es daneben einen Radweg gibt.

(APA)

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