Die Indexierung wurde bereits unter der letzten rot-schwarzen Bundesregierung diskutiert, Türkis-Blau zog die Änderung schließlich durch und erwartet sich Einsparungen von 114 Mio. Euro pro Jahr. Im Vorjahr wurden 253,2 Mio. Euro an Beihilfen ins Ausland bezahlt.
Familienbeihilfe für Kinder im Ausland wird gekürzt
Für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, wird die Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2019 “indexiert”. Das bedeutet, dass der Betrag den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. In Hochpreis-Ländern wird sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen. Indexiert wird auch der Kinderabsetzbetrag.
Eine etwas höhere Leistung gibt es künftig für Kinder in den Ländern Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island und Luxemburg. Auch in den Niederlande, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Großbritannien wird eine höhere Familienbeihilfe gezahlt. Betroffen sind davon die Eltern von rund 400 Kindern, geht aus einer Auflistung des Familienministeriums hervor.
Die weit höhere Zahl an Kindern – insgesamt rund 125.000 – ist jedoch von einer Kürzung betroffen. Die meisten von ihnen leben in Ungarn (38.700), der Slowakei (27.180) sowie Polen (14.865) und Rumänien (14.213).
Familien mit teils erheblichen Einbußen
Für Familien in diesen Länder gibt es teils erhebliche Einbußen. Während in Österreich für ein 0- bis zweijähriges Kind 114 Euro Familienbeihilfe gezahlt werden, sind es für ein Kleinkind in Bulgarien künftig nur noch 51,30 Euro. Auch in Rumänien und Polen sind es ähnlich große Unterschiede. Weniger Familienbeihilfe wird auch für in Deutschland lebende Kinder gezahlt, die Differenz beläuft sich hier aber nur auf 3 Euro.
Etwas mehr Familienbeihilfe gibt es unter anderem in Irland (132,92 statt 114 Euro für 0- bis Zweijährige) und in Luxemburg (134,52 Euro). In die Schweiz müssen aufgrund der Indexierung in dieser Gruppe 173,28 Euro gezahlt werden. In diesen Ländern leben aber wesentlich weniger Kinder als in jenen, wo gekürzt wird.
Kritik auf EU-Ebene
Kritik an der Maßnahme kam nicht nur aus betroffenen Staaten, sondern auch auf EU-Ebene. Die Kommission ließ bereits wissen, dass eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt ist, dies habe auch der EuGH bestätigt. Bisher hat die EU-Kommission zwar noch kein Verfahren eingeleitet. Es ist aber zu erwarten, dass die EU-Behörde nach Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft reagieren wird.