Der Preis dafür ist gleich, insgesamt wird der Tarif an den harmonisierten Verbraucherpreisindex angepasst und für 2018 um ein Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 87,30 Euro und jene für Motorräder 34,70 Euro kosten.
Da eine Sichtkontrolle nun nicht mehr ausreicht, um die Entrichtung der zeitabhängigen Maut zu überprüfen, schafft die Asfinag eine Vignettenevidenz. Dort kann jedermann durch Eingabe eines Kennzeichens im Internet kostenlos abfragen, ob ein Fahrzeug über eine digitale Vignette oder über eine digitale Streckenmautberechtigung verfügt und für welche Zeiträume sie gelten.
Kauf weiterer Vignette bei Wechselkennzeichen entfällt
Wegen der automatischen Kennzeichenerfassung entfällt damit der Kauf einer weiteren Vignette bei Wechselkennzeichen. Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen gilt die digitale Vignette frühestens am 18. Tag nach dem Kaufdatum. Im Falle eines Totalschadens, Windschutzscheibenbruchs, Fahrzeug- oder Kennzeichendiebstahls besteht die Möglichkeit, kostenlos eine Umregistrierung auf ein neues Kennzeichen vorzunehmen. Bei Zuweisung eines neuen Kennzeichens infolge Wohnsitzwechsel in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde oder aus anderen Gründen (z. B. Fahrzeugwechsel) ist für die Umregistrierung ein Kostenersatz zu leisten, der 20 Euro (inkl. USt) nicht überschreiten darf.